Mieter wollte keine Nebenkosten bezahlen

Hallo , ch habe ein Problem mit meinem Mieter … also erteinmal kurz erklärt .
Der Mietvertrag war nur Mündlich unter Zeugen . Den nachgereichten Schriftlichen Vertrag hat er nicht unterschrieben .
Der Mieter hat sich bei den Energieversorgern angemeldet und den 1. Abschlag bezahlt .
Weitere Abschläge wurden nicht ausgeglichen .
Mieter hat Garage benutzt sein Auto auf dem Hof geparkt , den Garten Bewirtschaftet aber sich nicht unter der Adresse angemeldet .
Nun ist es zu einem Strittigen Verfahren vor dem Amtsgericht gekommen wo er mich auffordert , durch seinen Anwalt , das ich mich auf seine Seite Stelle .
Da er behauptet er habe weder das Grundstück genutzt noch habe er einen Vertrag mit dem Energieversorger und ich als Eigentümerin wäre jetzt diejenige die das alles bezahlen soll . Das er keine Miete bezahlt hatte versteht sich ja nun auch von selbst .
Ich hatte ihm sogar 6 Monate Mietfreiheihet zugesichert , da er Die Sanierungsarbeiten auführen wollte und ich das nicht leisten konnte . Aber er sollte nur seine Nebenkosten tragen . Genutz hatte er das Ganze 8 Monate und bis auf den 1. Abschlag floss kein Geld .
Nun habe ich die Nachbarn gebeten auszusagen was sie beobachtet haben , aber Sie wollen nicht aussagen da mein Exmieter ja noch in der Straße wohnt und er ja terror machen könnte .
Was meint ihr , wird er mit seiner Forderung durchkommen oder habe ich die besseren Karten???Was mich interessiert , kann ich diese Zeugen trotzdem benennen ?
ps. Seine Gartengeräte stehen jetzt seit 2 Jahren noch in meiner Garage , ist das ein Beweis für seine Nutzung ?
Vielen Dank im Voraus .

Hallo,

leider kann ich hier nicht helfen. Ich habe weder Jura studiert, noch habe ich das als mein Themengebiet angegeben.
Tut mir leid, ich hoffe, jemand anders kann helfen.

Grüße Birgit

Hallo Birgit ,
ich dankedir trotzdem … Mir raubt dises Problem halt nur den Schlaf . Wie würdest Du diesen Fall den sehen . Würde einfach gerne mal deine Meinung lesen.
Danke im Voraus
naivchen

Hallo nochmal,

glaube ich dir, dass dir das den Schlaf raubt.
Ich würde auf jeden Fall versuchen, die anderen Nachbarn als zeugen zu bekommen. Sie müssen ja nicht vor Gericht, in Beisein deines Ex-Mieters, aussagen.
Probleme wird wohl eher der nicht unterschriebene Mietvertrag machen.
Mit dem Energieversorger, ich denke da kann ein Anwalt viel anfordern. Bei denen würde ich per Anwalt versuchen, an den Vertrag zu kommen, so hast du da schon mal was gegen ihn in der Hand.

Viel Glück auf jeden Fall! Gruß Birgit

Na toll, da hast du dir ja einen Mietnomaden geangelt, wie er im Buche steht. :-/
Selbstverständlich nützen dir die Zeugen etwas. Zum anderen Dokumentiere die Gartengeräte per Foto und am Besten eine Zeitung daneben legen, als Datumsbeweis. Und nimm auch dazu Zeugen mit, die dir schriftlich Bestätigen, das die Sachen dort liegen und auch ohne Manipulation so Fotographiert wurden, wie sie da rumliegen. Ansonsten gebe ich dir nur diesen einen Tipp, lass es drauf ankommen und mache in Zukunft alles alles alles SCHRIFTLICH. Du sagst auch, das er sich bei dem Energieversorger angemeldet hat!!! Warum hast du dann angst, das du das zahlen musst??? Das lief ja auf seinem Namen. Ob er da gewohnt hat oder nicht, er hat den Energieversorger damit beauftragt, die Energie dorthin zu liefern. Also ist das die angelegenheit des Mieters. Ich hoffe es geht gut für dich aus. Liebe Grüße:

Verzeihen Sie bitte, „ABER DUMMHEIT MUSS BESTRAFT WERDEN!“ Sie wären sehr gut beraten, sich wenigstens jetzt fachanwaltlichen Rates zu bedienen, nachdm Ihr Unvermögen in vermierterischer Hinsicht Sie in diese Situation gebracht hat.

Hallo, auf Jeden Fall würde ich DIE Zeugen benennen, die den mündlichen Abschluß des Mietvertrages bestätigen können.
Wenn dein Mieter mit dem Energieversorger nen Vertrag geschlossen hat, muß auch ER zahlen, nicht du. Dich geht das nichts an. Gleichzeitig dient dies auch als Hinweis für die Nutzung der Wohnung.
Wenn sich Dein Mieter behördlich nicht ummeldet, ist das auch nicht Dein Problem. Ich würd mich auf keinen Fall auf seine Seite stellen, sonst hast Du irgendwann mal die Arschkarte.

Ich denk mal Du hast ganz gute Chancen vor Gericht. Nutzt er die Wohnung noch immer? Wenn nicht, wie siehts denn mit der Kündigung aus? Die hat ja in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Solange Du die NICHT in der Hand hast, läuft der Mietvertrag ja weiter. Schönes Geld, was Du einklagen könntest. Würde dem Mieter das mal so sagen. Vielleicht haste ja Glück und „fängst“ ihn damit.

Hallo, Naivchen,
fangen wir hinten an:

  1. Du kannst diese Zeugen bei Gericht benennen, denn, wenn sie nicht mit deinem Miter verwandt sind, sind sie zur Aussage verpflichtet(das ist nicht nur im TV so).
    2.Wenn dein Mieter über den zugestandenen mietfreien Zeitraum hinaus keine Miete gezahlt hat, hast du die Möglichkeit, ihm nach drei Monaten ohne Miete die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses zu schicken. Aber Vorsicht, das ist eine zweischneidiges Schwert: das Verhalten deines Mieters, so wie du es schilderst, sieht nach Mietnomaden aus. Die zurückbleibenden Schädensind hinlänglich bekannt.
  2. Wenn sich dein Mieter beim Energieversorger angemeldet hat, gibt es auch einen Vertrag, zumal die erste Abschlagszahlung geflossen ist.
  3. Wenn er den Garten und die Garage genutzt hat, was ja beides zum vermieteten Objekt gehört, ist ihm eindeutig eine Nutzung nachzuweisen.
  4. Wenn er sich nicht unter der angegeben Adresse angemeldet hat, so ist das ein Verstoss gegen das Meldegesetz.Es ist als Vermieter nicht deine Aufgabe,dafür zu sorgen, dass der Mieter diesen Auflagen nachkommt.
    Auf jeden Fall sollteste du dich mit einem Anwalt in Verbindung setzen, wenn das Anze vor Gericht geht. Aber zunächst lass dich bloss nicht einschüchtern.
    Good luck.

Hallo,

es tut mir leid das ich da nicht helfen kann, aber wenn
die Sache schon vor Gericht ist, sollten Sie vielleicht
besser eine guten Rechtsanwalt (Mietrechtsprofi) nehmen.
Grüße

Hallo Naivchen,

ich bin leider keine Juristin (hatte nur ein paar Semester) und kann Dir daher keine Rechtsberatung geben. Ich kann nur soviel sagen, dass es ohne schriftlichen Vertrag, ohne Überweisungen an Dich und wenn die Zeugen nicht aussagen wollen (auch die vom Vertrag??), schlecht aussieht (das mit den Gartengeräten bringt leider nichts, da kann er ja sagen, das wären nicht seine). Ich hoffe, er hat wenigstens tatsächlich gut renoviert und dass es das wert war…
Es könnte aber ja immerhin sein, dass er sich beim Energieversorger (vielleicht auch bei der Telekom oder einem anderen Telefonanbieter) gemeldet und dort was unterschrieben hat, immerhin hat er die erste Rate überwiesen! Das würde etwas bringen, aber mehr kann ich Dir so aus der Ferne nicht sagen…
Ich wünsche Dir viel Glück!

Hallo…das ist leider sehr verzwickt und leider wird es wohl mehr Kosten verursachen zu klagen, als diese Sache besser unter „Lehrgeld“ zu verbuchen und innerlich abzuschreiben.
Zeugen brauchst du hier sehr dringend.
Auch ein mündlicher Vertrag ist rechtsgültig.
Sollte keine Schriftform vorliegen, so gelten die allgemeinen rechtlichen Bedingungen nach Mietrecht.
Ihre Vereinbarung lautete 8 Monate mietfrei im Gegenzug Sanierung der Wohnung.
Hierzu müsste ein Gutachter ermitteln, welcher Kostenaufwand der Mieter tätigen müsste.
Dieser Betrag wird in das Verhältnis des ortsüblichen Mietspeigels (Kaltmiete pro qm)für diese Art von Wohnung gegengerechnet.
Hieraus ergibt sich ein Differenzbetrag.
Hat der Mieter nicht saniert aber gewohnt, muss er den Kaltmietrückstand für den reduzierten Preis einer unsanierten Wohnung leisten, zuzüglich 3 Monate Kündigungsfrist.
Das bedeutet, daß er alle Monate die er dort wohnte, sowie diese in welcher die Wohnung ungekündigt leer stand bzw. falls gekündigt wurde, zuzüglich 3 Monate Kündigungsfrist bezahlen muss.

Hierzu würde ich ihnen empfehlen, aus reiner Formsache dem Mieter schriftlich außerordentlich nochmals zu kündigen, falls noch nicht geschehen.
Mit anwaltlicher Hilfe geht das dann auch rückwirkend, wenn dem Mieter Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann, bzw. automatisch, ab dem Tag wo er neu in eine andere Wohnung zog, und seit dem einen neue Anschrift führt.

Sollte der Mieter ihnen damals schon eine gewisse Mietüberweisung getätigt haben, gilt das auch als Beweis eines bestehenden Mietverhältnisses.

Was die Verfahrenskosten betrifft, muss der Kläger Beweismittel und Rechtsmittel voll bezahlen und erhält diese erst von der Gegenseite nach Gerichtsbeschluss zurück.
Hierbei wird es sicherlich zu einem Vergleich kommen, und beide Seiten tragen höchstwahrscheinlich ihren Anteil. (ähnlich wie Teilschuld bei einem Autounfall)

Den Gutachter und Anwalt müssen sie leider selbst bezahlen.

Mit Anwaltskosten und Gutachterkosten sind sie schon etwa mind. 1000 Euro los, weitere Kosten für Gericht können in der 1. Instanz schon 500 Euro mehr betragen.

Ob sich das lohnt, glaube ich nicht, besonders wenn die Gegenseite nicht vollstreckbar ist.

Hier brauchen sie einen Anwalt, um wenigstens zu versuchen, eine außergerichtliche Einigung zu erziehlen.
Ansonsten übersteigen die Rechtskosten die Forderungen und sie zahlen leider drauf.

hoffe habe etwas geholfen…Mfg Tom

Hallo,
sorry, dass ich jetzt erst antworte (bin gerade erst wieder im Land) und leider nicht helfen kann/darf.

Die Anfrage stellt einen Verstoß gegen FAQ 1129 dar:

•Was muss ich beachten, wenn ich Mitgliedern von wer-weiss-was Fragen zu Steuern/Steuerklärung oder Recht stellen möchte

[FAQ:1129] (11.2.2011)

Bei wer-weiss-was dürfen nur allgemeine Fragen zu Rechts- und Steuerangelegenheiten gestellt werden. Der Grund hierfür liegt darin, dass in einem Forum nur Hintergrundinformationen und Erläuterungen zu allgemeinen Rechtsfragen ausgetauscht werden dürfen. Individuelle und konkrete Rechts- und Steuerberatung, die nicht durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater erfolgen, verstoßen regelmäßig gegen das Steuerberatungs- und Rechtsdienstleistungsgesetz. Außerdem sind Rechtsberatungen ähnlich wie Arztbesuche immer kostenpflichtig.

Für den Fragenden gilt:
Fragen und Antworten sollen lediglich der Diskussion von juristischen oder steuerrechtlichen Themen dienen. Beiträge die einen persönlichen Bezug haben oder z. B. einen persönlichen Hilferuf wie „Wer kann helfen?“ enthalten, sind verboten.

Für den Antwortenden gilt:
Auch bei den Antworten sind konkrete Handlungsanweisungen unerwünscht. Bedenke, dass eine konkrete Rechtsberatung nach dem derzeit gültigen Rechtsdienstleistungsgesetz nicht erlaubt ist ggfs. eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Damit dies aus deiner Antwort auf jeden Fall klar hervorgeht, haben wir hinter jeder Antwort einen automatisierten Hinweis eingebaut:

Beiträge in dem Forum stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Ihr aufgrund von Informationen in diesem Brett handelt, solltet Ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben.

Weitere Erläuterungen eines Moderators zu dieser FAQ finden sich hier: http://www.wer-weiss-was.de/article/5027097

Sorry, da du sagst, dass bereits das Amtgericht eingeschaltet ist, bin ich für ne Antwort ungeeignet.

Das Gericht kann ja eine Zeugenanhörung anordnen, dann müssten sie zumindest eine schriftliche Aussage machen oder eine bei der Polizei abgeben.

viel erfolg!