Mieter zahlt Gas- und Stromrechnung nicht mehr an Stadtwerke

Angenommen ein Mieter bezahlt seine Gas- und Stromrechnung direkt an die Stadtwerke und ist für die entsprechenden Zähler des Hauses auch der Vertragspartner des Gas- und Stromversorgers.

Kann der Gas- und Stromversorger bei Nichtzahlung der Rechnungen den Vermieter für offenen Beträge des Mieters in Anspruch nehmen?

Zweite Frage:
Wie schnell würde in der Regel dem Mieter das Gas und das Strom durch die Stadtwerke abgedreht wenn dieser nicht zahlt?

Viele Grüße

Darius

Hallo!

Nein ,Vermieter kann nicht für Mieterschulden bei Versorgern in Anspruch genommen werden.
Man sollte aber bei Auszug unabhängig vom Mieter ebenfalls den Zählerstand ablesen und dem Versorger mitteilen.

Und ob der Versorger auch mal Gas/Strom absperrt und wann, das ist ja seine Sache.
Hohe Rückstände nach erfolgloser Mahnung bedingt meist eine Sperre.

MfG
duck313