Angenommen ein Mieter bezahlt seine Gas- und Stromrechnung direkt an die Stadtwerke und ist für die entsprechenden Zähler des Hauses auch der Vertragspartner des Gas- und Stromversorgers.
Kann der Gas- und Stromversorger bei Nichtzahlung der Rechnungen den Vermieter für offenen Beträge des Mieters in Anspruch nehmen?
Zweite Frage:
Wie schnell würde in der Regel dem Mieter das Gas und das Strom durch die Stadtwerke abgedreht wenn dieser nicht zahlt?
Viele Grüße
Darius