Hallo ins Forum,
seit ca. einem Jahr habe ich ein kleines Appartement vermietet. Anfangs zahlte der Mieter noch pünktlich, mittlerweile sind die Zahlungen sehr weit ans Monatsende gerutscht. Damit kann ich noch leben, so lange er überhaupt zahlt…
Was ich nicht mehr akzeptabel finde, ist das Fehlen eines Teils der Kaution, die mit den ersten 3 Monatsmieten laut Vertrag hätte gezahlt werden müssen. Es handelt sich um einen an sich läppischen Betrag von 150 Euro, doch wenn ich dem Mieter nun Gleichgültigkeit signalisiere, wird er von meinem Gefühl her künftig wohl auch eventuelle Nebenkostennachzahlungen oder Mietserhöhungen ignorieren.
Also schrieb ich ihm - da ich ihn telefonisch nicht mehr erreichen kann - inzwischen 3 Mahnungen, von einem Bekannten sogar ins Türkische übersetzt, damit die Sprachbarriere keine Ausrede mehr sein kann, verbunden mit Mahnkosten fürs Einschreiben etc. von 20 Euro.
Meine Fragen in dem Zusammenhang:
- Ist die Mahngebühr rechtens?
- In der letzten Mahnung habe ich angedroht, das Geld über einen Anwalt einzufordern und dem Mieter die Kosten in Rechnung zu stellen. Wäre auch das rechtens?
Für alle hilfreichen Antworten meinen besten Dank im Voraus,
Bluminski