nehmen wir mal an ein Mieter meldet, dass sein Wasserhahn nicht mehr funktioniert. Vermieter schickt Klempner, der feststellt, dass das Sieb im Hahn verkalkt ist. Wechselt dieses aus und stellt Rechnung für um die 30 €.
Der Vermieter zahlt die Rechnung und fordert dann den Mieter auf gem. §…des MV Kleinreparaturklausel die Kosten zu übernehmen. Vereinbart wäre ein Betrag bis 75,00 €.
Der Mieter weigert sich.
Der VM mahnt und schickt dann einen MB. Dem widerspricht der Mieter.
Wie sollte sich der VM nun verhalten?
Die Sache auf sich beruhen lassen oder wegen um die 30 € vor Gericht ziehen?
Nehmen wir an, der Mieter ist nur auf Ärger aus und dies seit Einzug und der VM hat langsam die Nase voll.
30 Euro ist auch Geld. Der Vermieter kann entweder einen Mahnbescheid beantragen oder Klage einreichen. Die Kosten des Verfahrens zahlt im Falle des Unterliegens der Mieter. So können dann aus 30 Euro schnell mal 100 Euro aufwärts werden.
so leid mir das tut, aber wenn ich Richter wäre und Montag früh um neun stehen vor mir zwei Leute, die sich um 30 EUR streiten, würde ich beiden bei Möglichkeit wohl jeweils ein Ordnungsgeld von 500,00 EUR aufbrummen.
Selbstverständlich sind 30,00 EUR Geld, aber wegen 30,00 EUR vor Gericht streiten halte ich für überzogen und wird das Verhältnis Mieter/Vermieter sicher nicht verbessern. Je nachdem um was für einen Mieter es sich handelt dürfte es sich im weiteren Verlauf, wenn dem Vermieter die 30,00 EUR tatsächlich zugesprochen würden, als schwierig herausstellen den dann sicher dauerhaft und nachhaltig Ärger machenden Mieter vor die Tür zu setzen.
Deshalb würde sich mir die Frage stellen, ob man wegen 30 EUR, auch wenn es Geld ist, dann den offenen Krieg riskiert.
Darüber hinaus stellt sich dann ja auch noch die Frage nach der finanziellen Leistungsfähigkeit. Liegt das Einkommen des Mieters unterhalb der Pfändungsgrenzen, kann sich der Vermieter seinen gerichtlichen Titel erstmal in die Besenkammer hängen und hat die Gerichts- und Anwaltskosten brav vorgeschossen.
Insofern halte ich hier nicht viel davon mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Erstrebenswert wäre es mit dem Mieter in ein Gespräch zu kommen und das zu klären, hierzu bieten verschiedene Institutionen und Anwälte Mediationen an, die ich hier für sinnvoller hielte. Ist mit dem Mieter keine Einigung zu erzielen hat der Vermieter die Qual der Wahl, klagen oder auf sich beruhen lassen.
Meine Meinung wäre auf sich beruhen lassen. Aber ich muss es ja auch nicht entscheiden.
Das ist der Gesamtbetrag pro Jahr, aber das weißt Du sicher.
Der VM mahnt und schickt dann einen MB. Dem widerspricht der
Mieter.
Wie sollte sich der VM nun verhalten?
Anwalt nehmen. Die Kosten zahlt der Mieter gleich mit. Und wenn es vor Gericht geht, auch die Gerichtskosten - solange die Forderung zu recht besteht. Aber das wird Anwalt natürlich auch nochmal prüfen.
Die Sache auf sich beruhen lassen oder wegen um die 30 € vor
Gericht ziehen?
Warum nicht? Es sind schon haufenweise Prozesse wegen wesentlich weniger geführt worden. Vielleicht ist es ja genau das, worauf der Mieter aus ist.
Wobei er selber schuld ist, das Sieb hätte er ja auch ganz schnell und billig selber wechseln können.
die jährliche Obergrenze ist mit 8%/154 € lt. entsprechendem § im MV vereinbart.
Auch wenn man es albern findet wegen rund 30€ vor Gericht zu ziehen, es gibt Mieter bei denen muss man das irgendwann mal machen, sonst wird man unglaubwürdig und das ist hier so ein fiktiver Fall.
Hätte ich was zu sagen gäbe es eine Stelle, die solche Fälle prüft und wenn die Vereinbarung im MV ok ist - muss der Mieter eben zahlen.
Und, klar, gibt es eine NK-Abrechnung. Die nutzt aber wegen bei NZ durch den Mieter oder durch Gutschrift.
In dem einen Fall wird von der NZ einfach der entsprechende Betrag abgezogen, wird eine Gutschrift entsprechend gekürzt, fehlt der Betrag bei der nächsten Miete.
so leid mir das tut, aber wenn ich Richter wäre und Montag
früh um neun stehen vor mir zwei Leute, die sich um 30 EUR
streiten, würde ich beiden bei Möglichkeit wohl jeweils ein
Ordnungsgeld von 500,00 EUR aufbrummen.
Gott sei Dank ist das nicht so einfach! Die Richter müssen schon entscheiden, ob eine Klage berechtigt ist oder nicht. Ich glaube nicht, dass es da einen Minimumstreitwert gibt.
Meine Meinung wäre auf sich beruhen lassen. Aber ich muss es
ja auch nicht entscheiden.
Auf sich Beruhen lassen ist toll! Und bei der nächsten Gelegenheit kommt der M wieder mit so ner Kleinigkeit und wieder sind ein paar Euronen wech! Und wieder lassen wir´s auf sich Beruhen. Dann kommen andere M und wollen ihre Kleinreparaturen auch auf sich Beruhen lassen usw. usw. !
Ich bin der Meinung, wenn im MV dieser Eigenanteil vereinbart ist, sollte sich der M auch daran halten. Mit allen rechtl. Kosequenzen!
Gelegenheit kommt der M wieder mit so ner Kleinigkeit und
wieder sind ein paar Euronen wech! Und wieder lassen wir´s auf
sich Beruhen. Dann kommen andere M und wollen ihre
Kleinreparaturen auch auf sich Beruhen lassen usw. usw. !
Ich bin der Meinung, wenn im MV dieser Eigenanteil vereinbart
ist, sollte sich der M auch daran halten. Mit allen rechtl.
Kosequenzen!
Andreas
Hallo
der Meinung bin ich grundsätzlich auch.
Der Mieter verlangt ja auch vom Vermieter, dass dieser sich an den bestehenden Vertrag hält und sitzt immer am längeren Hebel…
Auf sich Beruhen lassen ist toll! Und bei der nächsten
Gelegenheit kommt der M wieder mit so ner Kleinigkeit und
wieder sind ein paar Euronen wech!
Das kann natürlich passieren und ich gehe auch davon aus, dass es hin und wieder passiert. Aber ich hab im Studium gelernt, dass man gutes Geld nicht schlechtem hinterher wirft. Denn nur weil man als Vermieter vor Gericht zieht, heißt das nicht, dass man a) sein Geld auch in vollem Umfang bekommt b) der Mieter beim nächsten Mal nicht wieder das gleiche durchzieht. Eine Patentlösung habe ich dafür leider nicht - ich glaube ansonsten könnte ich mich vor Mietrechtsfragen kaum noch retten - aber meine ganz persönliche Meinung ist, dass es bei allem was unter 100 EUR liegt nicht lohnt gerichtlich zu streiten. Insbesondere nicht, wenn man mit der Gegenseite noch länger zu tun hat. Denn wenn der Mieter vor Gericht unterliegt, dann wird er bei der nächsten auch noch so kleinen Möglichkeit genau dasselbe tun, vor Gericht ziehen. Ob man damit besser dran ist, als wenn man den Quark mit den Kleinreparaturen von Anfang an sein lässt muss jeder für sich selbst entscheiden.
Ich bin der Meinung, wenn im MV dieser Eigenanteil vereinbart
ist, sollte sich der M auch daran halten. Mit allen rechtl.
Kosequenzen!
Sehe ich auch so „pacta sunt servanda“ aber sieh’s mal so. Eine grüne Ampel und ein Vorwärtsschild gibt mir auch das Vorfahrtsrecht und gebietet einem anderen mir die Vorfahrt zu gewähren, dennoch würde ich jemandem, der mir die Vorfahrt nimmt nicht ungebremst in die Seite brettern.
Es besteht leider ein himmelweiter Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen.
Natürlich ist der Mieter durch den Mietvertrag ebenso verpflichtet wie der Mieter. Dass dumme daran ist, dass man das auch durchsetzen muss und das gilt für beide Seiten. Wenn ein Haus kurz vor dem Einsturz steht, dann ist der Vermieter auch verpflichtet das Ding renovieren zu lassen und gegebenenfalls für Ersatzwohnraum zu sorgen. Wenn der Vermieter aber insolvent ist, dann kann ich mir als Mieter den Anspruch auch in die Haare schmieren, obwohl ich im Recht bin.
der Meinung bin ich grundsätzlich auch.
Der Mieter verlangt ja auch vom Vermieter, dass dieser sich an
den bestehenden Vertrag hält und sitzt immer am längeren
Hebel…
das ist auch nicht bestritten, im Gegenteil. Aber wie ich bereits unter den Beitrag von Andreas geschrieben habe, besteht ein himmelweiter Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen.
Selbstverständlich kann man den vertraglichen Anspruch gegen dem Mieter mit allen Pauken und Trompeten durchsetzen.
Das bedeutet Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten und dann hält dir der Gerichtsvollzieher ein Formular unter die Nase, auf dem „Eidesstattliche Versicherung“ steht. Dummrweise hat der Mieter dadurch auch mitbekommen, dass bei ihm rein rechtlich nix zu holen ist und zahlt jetzt gar keine Miete mehr, weil er sich ungerecht behandelt fühlt.
Dann kann man den auch nochmal verklagen, mit demselben Ergebnis. Dann kann man zusätzlic noch die Räumungsklage beantragen, die unter Umständen vielleicht sogar Erfolg hat. Bis zum Räumungstermin sind dann aber mit gutem Willen drei Jahre vergangen und Gerichts- und Anwaltskosten im vierstelligen Bereich aufgelaufen.
Natürlich ist das jetzt ein worst-case Szenario, aber leider nicht unwahrscheinlich und leider so schon auch nicht gerade selten passiert.
Ich will damit auch nicht sagen, dass man als Vermieter immer klein beigeben soll. Aber man sollte sich in jeder Beziehung, in der man öfter oder über einen längeren Zeitraum mit der Gegenseite zu tun hat, sei das Miete, Nachbarschaft oder ein Arbeitsverhältnis gut überlegen was man wann, wie tut, um nicht vom Regen in die Traufe zu geraten.