Mieter zahlt Miete nicht und terrorisiert

Sehr geehrte Forum Nutzer,
gerne würde ich Meinungen und Rat hören zur folgendne Situation:
Mieter (SGB II Empfänger) holt sich trotz Abtretungsanzeige und Vorliegen der Bedingungen SGB 220 Bas 4 die Mieten von der ARGE-Jobcenter und zahlt nicht. Erfindet allerdings immer neue Beschuldigungen gegen den Vermieter, stellt falsche Zeugen auf und terrorisiert den Vermieter mit Einstweiligen Anordnung des Amtsgerichtes, wie z.B. Androhung von Haftstrafe und hohen Geldbußen bei „einlegen von Mitteilungen in Hausbriefkasten“, Näherung des Vermeiters auf 5 Meter der Wohnung etc. mit der Begründung der Mieter fühle sich vom Vermeiter bedroht. Das Amtsgericht fordert vom Vermieter die Kosten für die Einstweiligen Anordnungen.

Was tun? Strafantrag gegen den Mieter? Gegen die Einstweiligen Anorndungen ist „kein Rechtsmittel gegeben“ außer der mündlichen Verhandlung.

Hallo,

Sehr geehrte Forum Nutzer,
gerne würde ich Meinungen und Rat hören zur folgendne
Situation:
Mieter (SGB II Empfänger) holt sich trotz Abtretungsanzeige
und Vorliegen der Bedingungen SGB 220 Bas 4

was soll das denn heissen: SGB 220 Bas 4 ??? Schreibfehler?

die Mieten von der ARGE-Jobcenter und zahlt nicht. Erfindet allerdings immer neue Beschuldigungen gegen den Vermieter, stellt falsche Zeugen auf und terrorisiert den Vermieter mit Einstweiligen Anordnung des Amtsgerichtes

wenn das Amtsgericht eine einstweilige Anordnung erlässt, dann ist das kein „Terror“ sondern eine gerichtliche Verfügung, die offensichtlich dem Unterlegenen nicht gefällt.

, wie z.B. Androhung von Haftstrafe und hohen Geldbußen bei „einlegen von Mitteilungen in Hausbriefkasten“,
Näherung des Vermeiters auf 5 Meter der Wohnung etc. mit der
Begründung der Mieter fühle sich vom Vermeiter bedroht. Das
Amtsgericht fordert vom Vermieter die Kosten für die
Einstweiligen Anordnungen.

eine einstweilige Anordnung ergeht u.a. in der Regel, wenn Gefahr im Verzug ist, und dies ohne Anhörung des „Beschuldigten“, aber erst, wenn der Beschuldigte auf vorherige Maßnahmen nicht reagierte oder sein Verhalten so extrem ist, dass seitens des Gerichts die Gefahr einer weiteren Eskalation zum Nachteil dies Mieters möglich erscheint.

Was tun? Strafantrag gegen den Mieter?

WEgen was?

Gegen die Einstweiligen :Anorndungen ist „kein Rechtsmittel gegeben“ außer der :mündlichen Verhandlung.

Bei der Verhandlung kann ja Beweise vorgelegt oder Zeugen benannt werden.

Schönen Tag noch.