Mieter zahlt Nebenkosten nicht

Hallo ,
ich habe ein Problem mit einen von meinen Mietern.Ich lasse meine Nebenkostenabrechnung von einer Firma ausrechnen . Drei von meinen Mieter zahlten gleich .
Doch die eine Partei zahlte in der 30 tätigen Frist nicht und überwies mir auch diesen Monat nicht die Erhöhung daraus.Worauf ich eine Mahnung schrieb mit der Bezahlung der ausstehenden Kosten in den nächsten 14 Tagen.Heute hat mich die Ehefrau Angerufen und gesagt das sie die Nebenkosten nicht bezahlen und die monatliche Erhöhung zu hoch sein . Sie möchten Einspruch erheben und die Belege um es prüfen zu können ,Ich sagte darauf das ich die Rechnungen Kopiere und in einer Woche vorbei bringe ,worauf Sie sagte , da brauchen wir die auch nicht da sind wir in Urlaub.
Worauf ich entgegnete das sie die Nebenkosten trotzdem Überweisen muss ( 30 Tage laut Gesetzt überschritten hat) Sie kann ja auf die Überweisung schreiben trotz vorbehalt .Da hat sie einfach aufgelegt.
Meine Frage jetzt was kann ich dagegen tun ?
Eine Klage würde ich gerne umgehen ,
Gibt es da auch eine möglichkeit der Fristlosen Kündigung bei nicht bezahlen ?

Danke an alle

Hallo Kathleen,

Sie haben korrekt gehandelt mit der Abrechnung und der Mahnung.
Ihre Mieter haben das Recht, die Abrechnungsunterlagen einzusehen. Kopien müssen Sie nicht fertigen, aber wenn Sie das tun, können Sie die Kosten dafür von den Mietern wiederholen. Sie müssen die Unterlagen nicht aus der Hand geben und sollten das auf jeden Fall vermeiden.
Die Erhöhung der Vorauszahlungen ist dann nicht zu beanstanden, wenn sie angemessen ist, also den zu erwartenden Kosten entspricht (BGB § 556 Abs. 1). Da Sie eine Nachzahlung erwarten, gehe ich davon aus, dass Sie die Erhöhung angemessen angesetzt haben. Sie können also höhere Vorauszahlungen verlangen (BGB § 560 Abs. 4).

Fällig ist die Nachzahlung gemäß BGB § 560 (2) mit Beginn des auf auf die Erklärung folgenden übernächsten Monats, also nach maximal 60 Tagen.

Mein Vorschlag:
Schreiben Sie den Mietern, dass Sie die fristgerechte Bezahlung der Nachzahlung verlangen und dass die Mieter die Unterlagen bei Ihnen einsehen können.
Schreiben Sie auch, dass Sie die Erhöhung der Vorauszahlungen nach wirtschaftlichen Grundsätzen vorgenommen haben (BGB § 560, Abs. 5) und bestehen Sie auf Zahlung der erhöhten Betriebskosten.

Ich kann verstehen, dass Sie den Klageweg scheuen, sollten aber durchaus auf den Rechtsweg hinweisen.
Eine fristlose Kündigung ist bei dem derzeitigen Sachverhalt nicht möglich.

Nit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

NK UND KÜNDIGEN
Nein, fristlose Kündigung geht nicht. Ich habe im Mietvertrag stehen, das ich (nachAbmahnung,per Botenzugestellt,Freund, der denBrief auch im Umschlagpackt! und dieKopiemitDatum,Uhrzeitund Unterschrift versieht, wenn zugestellt) die nichtbezahlten NK 8Gas, StromWasser, …) agestellt werden können (nach 1Monat, undtur das auch).
Was ichsofort mache(nach14Tagen!! schon): ichschicke Mahnbescheid, um denAnspruch zu sichern oder, wenn Mieter widerspricht: gehtdas vor zur Klärung Gericht. Das ist einfach: Kopie Mietvertrag, Kopie Zustellung NK (allesper Botenbrief: das part man sich die Einschreiben, Doppel des Boten aufheben). hiermit schicke ich die Mahnbescheide: http://www.inkasso-sofort.de/

Meist zahlen die Mieter nach demMahnbescheid, sonst nach dem Widerspruchsverfahren. Und NICHT telefonieren: immer Botenbrief. Wie wollen Sie das Telefonatbeweisen?? HabenSie Lautsprecher an?? und vor dem Gespräch gesagt,die Frau hört mit??Nein? dann ist das wischiwaschi,was Sie besprochen haben.
Fristlos könnenSie doch nur kündigen, wenn die Geldsumme von 2 Kaltmieten nicht gekommen sind (egalobvonMieteoder NK…). Wissen das noch nicht??
Wenn Sie den Vollstreckungsbescheid haben (nach5 Wochen!), dann Gerichtsvollzieher zum Pfändenbeauftragen: Tipp Austauschpfändung: der grosse Flachbildschirm und Sie stellen dann einen kleinen schwarz weissen zur Verfügung

Guten Tag!
Grundsätzlich ist es so, dass eine Nebenkostenabrechnung für den Laien nachvollziehbar sein muss. Selbstverständlich kann er Einblick in die relevanten Rechnungen fordern, aber dies innerhalb der Zahlungsfrist.
Fordern sie den Mieter schriftlich, unter Fristsetzung von 14 Tg., zur Zahlung der Nebenkostennachzahlung sowie der daraus folgenden monatlichen Erhöhung auf.
Eine Kündigung ist ähnlich wie bei Nichtmietzahlungen möglich, d.h. wenn der ausstehende Betrag die Höhe von zwei Monatsmieten in Folge überschreitet.
Mfg Jihet