Mieter zahlt nicht - keine Kaution

Hallo,

wer kann helfen?

Wir haben am 01.09.2010 unsere Wohnung an eine junge Frau vermietet. Diese ist Sportlehrerin, allerdings seid kurzem Arbeitslos und bezieht nun ALG u. Wohngeld.

Beim Mietvertrag unterschreiben haben wir sie darauf hingewiesen das sie beim Amt sagen soll das die Miete direkt vom Amt zu uns kommt,- sie stimmte zu - wir haben das auch so in den Mietvertrag aufgenommen.

Nun mein Problem:
Wir haben bis heute weder Miete noch die vereinbarte Kaution erhalten.
Wir haben, wenn wir sie mal erreicht haben ( stndig nur Mailbox beim Handy und nie zu hause), sie mehrfach darauf angesprochen,- ihr auch schon eine Frist zum zahlen gestellt,- wir haben ihr auch gesagt das sie wenn das nicht klappt fristlos gekündigt wird.

Sie meinte nun :
Sie ist vom Landkreis in die Stadt gezogen und das Amt hat nun einen Neuantrag gefordert. Das wusste sie vorab nicht. Das würde nun dauern und ihr Freund würde einen Teil vorstecken ( der wohnt mit in der Wohnung - ist aber z.Z ebenfalls nur 400€-Jobber).

Ich hab nun beim Amt angerufen und nachgefragt ob das stimmt das vom Land in die Stadt ein Neuantrag gestellt werden muss,- dieses wurde bejaht. Soll ca 4 Wochen dauern nach Eingang des Antrags. Frägt sich nur wann sie diesen Abgegeben hat…

Ich hab nun letzten Do mit ihr gesprochen und hab ihr klar gemacht das es so nicht weitergeht. Ich hab gesagt das sie einen Termin beim Amt machen soll - ich würde dort mit hingehen,- es ist auch so das das Amt in Vorkasse geht wenn Mietschulden in Höhe von 2 MM angefallen sind,- dies kann aber auch nur der Mieter beantragen.
Nun hat sich die Dame aber wiederum nicht gemeldet, ich erreich sie wieder nicht und so langsam geht der Glaube an eine gute Mieterin verloren…
Ich weiß nun nicht weiter…

Soll ich die Kündigung schreiben und hoffen das sie geht,- oder noch eine Frist?!

MFG
M. Martin

Verzeihen Sie mir die Offenheit(!), aber Sie sind die „Ausgeburt an Gutgläubigkeit“ und damit das potentielle Opfer für Mietbetrüger jeder Art! Der Mietvertrag wurde nicht eingehalten. Senden Sie der Mieterin unverzüglich eine Abmahnung mit Kündigungsandrohung zur Zahlung der überfälligen Kaution mit kurzer Frist zum 16.10.2010. Senden Sie gleichzeitig einen Mahnbescheid raus. Steht Ihnen der Betrag am 16.10.2010 nicht auf Ihrem Konto zur Vefügung, dann kündigen Sie das Mietverhältnis fristlos und hilfsweise zum 31.01.2011. Parallel zur fristlosen Kündigung reichen Sie Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht ein. - Das ist der Weg, den auch junge Sportlehrerinnen blitzschnell begreifen und vor der Zertörung der eigenen Karriere plötzlich in der Lage sind, über längst vergessene Quellen das Gelsd aufzutreiben, das Ihnen geschuldet wird!

Hallo,

ich würde ihr eine Frist setzen (wie lang die sein muss kann ich nicht genau sagen). sollte sie bis dahin nicht nachweisen können das sie alle erforderlichen anträge beim amt eingereicht hat, würde ich versuchen einen mahnbescheid wegen der ausstehenden mieten gegen sie zu erwirken, um sie so etwas unter druck zu setzen. sollte sie sich dann immer noch nicht dazu bequemen sich mit dir in verbindung zu setzen würde ich ihre eine erneute frist setzen mit der aussage sie dann auch nach verstreichen der frist ordentlich aus der wohnung zu kündigen.

gruß pucksi

Hallo,

setzen Sie Ihrer Mieterin ein letzte Zahlungsfrist schriftlich und weisen Sie in dem Anschreiben darauf hin, daß bei weiteren Verzug Sie die fristlose Kündigung vollziehen werden.
Weiterhin können Sie diese Zahlungsaufforderung ja dem zuständigen Amt zusenden, damit diese über den aktuellen Sachverhalt informiert ist.
Sollte Ihre Mieterin darauf nicht reagieren, werden Sie nicht umhinkommen, einen Rechtsanwalt mit den weiteren nötigen Schritten bis hin zur Räumungsklage beauftragen zu müssen.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Hallo Martin

Da hast Du aber grosses Pech gehabt mit Deiner Mieterin!
Ich würde nochmals beim Amt nachfragen, ob die Neuanmeldung schon erfolgt sei. Falls kannst Du ihr nochmals eine Fristerstreckung geben, mit der Bedinnung, dass sie die Übernahme der Mietschulden beantragt und Dir die Beantragung vom Amt bestätigen lässt. (Dafür natürlich auch eine Frist setzen). Falls sie diese Frist nicht einhält, würde ich ihr kündigen, um einen grösseren Schaden zu vermeiden.

Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen.

Liebe Grüsse

Carla

Hallo,

erstmal vielen Dank für die Hilfe. Hat mir doch etwas die Augen geöffnet.
Ich habe einen Termin beim Anwalt gemacht ( Haus und Grund-Eigentümerverein), muss da am Montag hin. Der Anwalt wird das Schreiben aufsetzten,- macht vielleicht mehr her wie wenn ich das selbst schreibe.- und ausserdem kennt der ja auch die Vorgehensweise,Fristen u.s.w.
Geb bescheid wie es weiter läuft…

Gruß Martina

Hallo,

erstmal vielen Dank für die Hilfe. Hat mir doch etwas die Augen geöffnet.
Ich habe einen Termin beim Anwalt gemacht ( Haus und Grund-Eigentümerverein), muss da am Montag hin. Der Anwalt wird das Schreiben aufsetzten,- macht vielleicht mehr her wie wenn ich das selbst schreibe.- und ausserdem kennt der ja auch die Vorgehensweise,Fristen u.s.w.
Geb bescheid wie es weiter läuft…

Gruß Martina.

Hallo,

Diese ist Sportlehrerin, allerdings seid kurzem
Arbeitslos

Naja, welchen Beruf sie arbeitslos nicht ausübt, ist dann auch schon egal.

Deinem Post entnehme ich, dass Du unsicher bist und Dich als Schlechtmensch fühlen würdest, wenn Du ihr kündigst.

Das mußt Du mit Dir selbst lösen. Monetär gibt es nur die eine Lösung: Kündigen! Wenn Sie dann tränenreich angewackelt kommt, richtig zusammenstauchen, dass tut Dir gut, sie verar…t Dich schließlich schon geraume Zeit.

Es ist DEINE Entscheidung, ob Du noch länger auf DEIN Geld verzichten willst.

Aus meiner Erfahrung: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Wenn ein Mieter meint, ER muß die Regeln machen, muß er lernen, dass das nicht geht.

Gruß
Alfred

Hallo, Sie haben die Kündigung doch schon geschrieben - am besten ist Einschreiben/Rückschein oder Einwurf unter 2 Zeugen. Ob diese Dame vom Amt oder selbst die Miete aufbringt, soll Sie nicht interessieren. Mietschulden sind Bringschulden. -Aus dem Bauch heraus vermute ich, daß Sie Ihre Mieterin mögen und diese nicht „bösartig“ somdern eher nachlässig ist.
Sprechen Sie mit ihr und sagen, daß die Kündigung kurz bevorsteht, die Miete muß als Hauptpflicht dasein am 2. Werktag eines Monats. Ist der Mieter mit 2 Monatsmieten in Rückstand, kann auch gekündigt werden.-
Gruß, Achim

Würde mich nicht hinhalten lassen ,die Miete muß immer gezahlt werden ,das Amt streckt das immer vor und sind verpflichtet das zu bezahlen ,aber die haben das Geld ander weitig ausgegeben,die Miete wird lange nicht mehr vom Amt überwiesen da muß der Mieter alleine für sorge tragen. Das sind alles nur ausreden.Wünsche ihnen bessere Mieter liebe grüße anna
Hallo,

wer kann helfen?

Wir haben am 01.09.2010 unsere Wohnung an eine junge Frau
vermietet. Diese ist Sportlehrerin, allerdings seid kurzem
Arbeitslos und bezieht nun ALG u. Wohngeld.

Beim Mietvertrag unterschreiben haben wir sie darauf
hingewiesen das sie beim Amt sagen soll das die Miete direkt
vom Amt zu uns kommt,- sie stimmte zu - wir haben das auch so
in den Mietvertrag aufgenommen.

Nun mein Problem:
Wir haben bis heute weder Miete noch die vereinbarte Kaution
erhalten.
Wir haben, wenn wir sie mal erreicht haben ( stndig nur
Mailbox beim Handy und nie zu hause), sie mehrfach darauf
angesprochen,- ihr auch schon eine Frist zum zahlen gestellt,-
wir haben ihr auch gesagt das sie wenn das nicht klappt
fristlos gekündigt wird.

Sie meinte nun :
Sie ist vom Landkreis in die Stadt gezogen und das Amt hat nun
einen Neuantrag gefordert. Das wusste sie vorab nicht. Das
würde nun dauern und ihr Freund würde einen Teil vorstecken (
der wohnt mit in der Wohnung - ist aber z.Z ebenfalls nur
400€-Jobber).

Ich hab nun beim Amt angerufen und nachgefragt ob das stimmt
das vom Land in die Stadt ein Neuantrag gestellt werden muss,-
dieses wurde bejaht. Soll ca 4 Wochen dauern nach Eingang des
Antrags. Frägt sich nur wann sie diesen Abgegeben hat…

Ich hab nun letzten Do mit ihr gesprochen und hab ihr klar
gemacht das es so nicht weitergeht. Ich hab gesagt das sie
einen Termin beim Amt machen soll - ich würde dort mit
hingehen,- es ist auch so das das Amt in Vorkasse geht wenn
Mietschulden in Höhe von 2 MM angefallen sind,- dies kann aber
auch nur der Mieter beantragen.
Nun hat sich die Dame aber wiederum nicht gemeldet, ich
erreich sie wieder nicht und so langsam geht der Glaube an
eine gute Mieterin verloren…
Ich weiß nun nicht weiter…

Soll ich die Kündigung schreiben und hoffen das sie geht,-
oder noch eine Frist?!

MFG
M. Martin

Schade dass Deine Mieterin das nicht auf die Reihe bringt,denn es gibt nicht wirklich viele Vermieter die jemanden nehmen der von Amt lebt.Gebe ihr noch eine Chance und dann kannst immer noch kündigen,ich hoffe es geht gut für beide Parteien aus.

Hallo,
danke für Ihre Mithilfe.
Ich habe in diesem Fall gute Nachricht zu verkünden.
Meine Mieterin ist raus!!! Ohne Räumungsklage - wenn auch mit einer etwas riskanten Methode. Allerdings mit Rückendeckung vom Anwalt.
Allerdings, das Geld was wir von der Räumung gespart haben mussten wir in die Renovierung stecken.
Sind nun fast fertig und haben ab 15.03. neue - diesmal seriöse - Mieter. Haben uns auch durch diverse Dokumente etwas abgesichert ( Schufaauszug, Arbeitgebernachweiß, Adresse Vorvermieter…)
Hoffe doch das wir diesmal Glück haben werden.
Vielen Dank nochmal!!
MFG M. Martin