Hallo,
mir geht es um das Thema Zahlungsverweigerung bei gewerblicher
Vermietung mit befristetem Mietvertrag.
Angenommen (und natürlich rein hypothetisch) ein Vermieter hätte
einen Mietvertrag mit einer Einzelperson über 2 Jahre geschlossen.
Nun teilt der Mieter ein Jahr vor Ablauf mit, er könnte (z.B aus
gesundheitlichen Gründen) das Gewerbe nicht mehr fortführen und somit
auch die Miete nicht mehr zahlen. Wenn daraufhin auch wirklich der
Mietzins ausbleiben würde und der Gewerberaum (z.B. das Ladenlokal)
geschlossen bliebe (z.B. mit dem Hinweis „wegen Krankheit nur noch
sporadisch geöffnet“), müsste der Vermieter ja langsam aktiv
werden…
Wie wäre da die Sachlage und wie die beste Vorgehensweise für den
Vermieter?
Ich nehme an, daß der Mieter nicht durch Insolvenz o.ä. aus dem
Mietvertrag herauskommen könnte, oder?
Wie sähe es aber mit der Zahlung des Mietzinses aus?
Ginge man als Vermieter in so einem Fall besser direkt zum Anwalt,
sobald die Miete ausbleibt? Oder schreibt man eine Art „Mahnung“ ?
Und: müsste man das jeden Monat auf’s Neue tun?
Der Vermieter würde natürlich gerne einen Nachmieter akzeptieren,
aber die Vermietungslage vor Ort (recht ländlich) ist ziemlich
schwierig…
Und: könnte sich der Vermieter überhaupt rein rechtlich auf
Nachmietersuche begeben, oder wäre das als eine Art „Zugeständnis“ zu
werten?
Kein leichtes Thema, finde ich - und bin auf Meinungen sehr gespannt.
Viele Grüße und danke für Eure Hilfe,
Mara