Hallo,
der Mieter ist abzumahnen und aufzufordern, die Miete innerhlab z.B. von zehn Tagen zu überweisen. Ihm ist gleichzeitig zu erklären, dass er jeweils zum 3. des Monats die Miete zhalen muss, eitere Verzögerungen nicht hingenommen werden und weitere Vertragsverletzungen mit der Kündigung enden.
Achtung. Hat der Mieter eien Kaution vereinbart, dies auch noch nicht bezahlt, ist dies bereits bei zwei Monatsmieten durchaus ein Grund zu kündigen. Da der MOnatsletzte bevorsteht, ist sofort am 3. Werktag im November, bei fehlendem Geldeingang die fristlose Kündigung per Einwuef-Einschreiben erforderlich, weil zwei Monatsmiete in Rückstand sind.
Wer wirklich in eine Notlage ommt, kann mit dem VM reden. Wer nicht reagiert, auch nicht teilweise etwas überweist, lässt auch den guten Willen vermissen.
Gruss Günter
an dieser Stelle erneut die Frage nach den rechtlich
vorteilhaften Schritten, wenn ein Mieter, der am 03. gezahlt
haben sollte, am 26. des Monats erstmalig noch nicht gezahlt
hat.
Bisher habe ich erfahren,
- er ist bereits in Verzug - wg. des vertragl. Zahlungstermins
Was ich noch nicht weiß ist,
- was der vermieter tun kann / sollte, um sich keine
rechtliche Handhabe entgehen zu lassen.
Wann der Vermieter spätestens - wie? - tätig werden muss,
damit der Mieter seiner Verpflichtung nachkommt.
Die freundlichen Hinweise, dem Mieter mit einem Gespräch
entgegenzukommen, sind verstanden. Es interessiert hier aber
die angebrachte Formalität - es würde mich sehr freuen, hierzu
Informatives zu erfahren - herzlichen Dank, auch für Verweise
auf entsprechende Webseiten!
dalga