Mieter zahlt nicht

Der Mieter unserer Geschäftsräume zahlt seit 10 Monaten keine Miete. Wir haben ihn bereits mehmals aufgefordert. Nun haben wir das Türschloss ausgetauscht. Außer einer Registrierkasse befinden sich in den Räumen keine besonderen Wertgegestände. Diese Kasse gehört nicht einmal dem Mieter. Der Besitzer dieser Kasse möchte nun sein Eigentum haben. Da der Mieter aber nicht in die GEschäftsräume kommt will er uns als Vermieter verklagen. Wie ist die Rechtslage? Dürfen wir das Schloss überhaupt auswechseln? Müssen wir die Gegeständen rausgeben? Oder … ? Wir sind total planlos

Warum haben Sie nicht längst Räumungklage eingeleitet. Die Registrierkasse, hat der sog. Besitzer Beweise, dass sie ihm gehört? Und was ein Klage des Mieters angeht - da dieser seit 10 Monaten keine Miete gezahlt hat, soll er doch klagen. Da er ihnen 10 Monate Miete schuldig ist, hat er wohl schlechte Karten.

Herta Bassauer

Das ist wohl unser Versäumniss. Wir kennen den Mieter privat und wissen das er finanzielle Schwierigkeiten hat. Er hat uns mehrmals versprochen, dass er uns die Miete überweist. Nun ja, da waren wir wohl etwas naiv.
Der Besitzer dieser Kasse hat Belege. Es geht uns auch gar nicht wirklich um die Registrierkasse. Der Besitzer dieser Kasse hat uns nur gleich damit gedroht uns zu verklagen. Wir wollten eigentlich den Mieter dazu drängen sich irgendwie bei uns zu melden. Einen online Mahnbescheid haben wir bereits verschickt. Total verzwickte die Lage. Ich würde gern wissen wie es rein rechtlich aussieht. Also müssen wir etwas rausgeben wenn wir nicht wollen? Vielen Dank schon mal

hallo,

ich rate in jedem fall zu einem anwalt. ich glaube sie hätten das schloss nicht einfach austauschen dürfen ohn gerichtlichen beschluss.
vielleicht können sie sich mir dem mieter dahingehend einigen, dass sie ihm die räume aufschließen und er seine sachen herausholen kann. aber wollen sie die ausstehende miete nicht einklagen?

mein dringender rat: unbedingt einen anwalt konsultieren!

viel erfolg.

habe noch etwas vergessen: sie müssen dem mieter kündigen, nicht gezahlte miete ist ein kündigugsgrund!

hallo,

ich rate in jedem fall zu einem anwalt. ich glaube sie hätten das schloss nicht einfach austauschen dürfen ohn gerichtlichen beschluss.
vielleicht können sie sich mir dem mieter dahingehend einigen, dass sie ihm die räume aufschließen und er seine sachen herausholen kann. aber wollen sie die ausstehende miete nicht einklagen?

mein dringender rat: unbedingt einen anwalt konsultieren!

viel erfolg.

Ja, ich denke da kann nur ein Anwalt helfen. Wir werden dem Mieter kündigen und hoffen irgendwie noch an die ausstehende Miete zu bekommen. Vielen Dank für die Antworten.

hallo jenny1971,
sieht schlecht aus für dich. habe mal gegoogelt und einen link gefunden, in dem es heißt, dass der vermieter nicht berechtigt ist, dass schloss auszutauschen, auch nicht bei mietrückständen. ggf. kann sich der mieter sogar mit hilfe der polizei zugang zu seiner wohnung verschaffen. wegen der kasse kann ich nicht weiterhelfen. ich denke du kannst hier nur auf dem rechtsweg dein recht versuchen zu bekommen und über das gericht den mieter rausklagen. kann aber langwierig sein.
tut mir leid, dass ich nicht mehr gefunden habe.

gruß schnueffel

Hallo Jenny1971,

zunächst, ich bin kein Fachmann, und auf Seiten der Vermieter kenne ich mich nicht gut aus. Ich schätze aber, dass einfach das Schloss auswechseln nicht rechtens ist. Wenn der Mieter im Verzug ist muss er angemahnt werden. Es muss dann eine angemessene Frist gesetzt werden. Kommt der Mieter immer noch nicht nach sollte man wohl eine Räumungsklage erwirken können. Aber wie das geht und welche Voraussetzungen noch gegeben sein müssen weiß ich nicht. Bei sowas immer auf nen Rechtsanwalt zugehen. Gerade als Vermieter ist nix blöder, wenn man was falsch macht und dann den säumigen Mieter dann weiter drin lassen muss.
Was mit den Gegenständen usw. ist, da weiß ich leider auch keinen Rat, wie mans am besten anstellen soll.
Viel Glück. Grüße C.R.G.

Hallo,

kenne mich hier nicht 100%ig aus!

Habt Ihr die Miete mehrmals schriftlich eingefordert?
(bei acht Monaten hätte ich sicher min. 10 Briefe mit Zeugen eingeworfen, hatte auch mal „vergesslichen“ Mieter)
Habt Ihr den Tausch des Schlosses vorher schriftlich (belegbar) angekündigt?

Die Gegenstände müssen sowieso herausgegeben werden.

Falls nicht beides erfolgt, würde ich schnellstmöglich wieder das Schloß einbauen, fristgerecht kündigen (ausbleiben der Miete sollte als Kündigungsgrung reichen, müsste aber vorher min. zweimal besser öfter schriftlich bemängelt worden sein) und Miete nebst Zinsen einfordern.

Ggf. wäre hier schon ein Beratungsgespräch beim Anwalt anzuraten, sollte erstmal nicht so teuer sein (bei mir waren bisher alle Beratungsgespräche kostenlos, scheinbar rentiert sich die Rechnungsstellung nicht).

Viel Erfolg.

Gruß
David

Hallo, tut mir leid: Sie selbst haben einen Fehler gemacht (wenn auch menschlich verständlich): Sie hätten nach Ausbleiben der Miete die Kündigung androhen müssen mit dem Hinweis, daß die Gesch.Räume zu Datum xy zwangsgeräumt werden, sofern die Miete nicht nachgezahlt wird. Das Inventar des Mieters hätte daraufhin eingelagert werden müssen. Wird es nach 1 Jahr nicht ausgelöst, wird es dann meistbietend versteigert und vom Erlös Ihre Forderungen beglichen.
Die Lagerkosten kommen dann zu Ihren Forderungen hinzu.
Erwirken Sie- am besten über einen Rechtsanwalt- einen Mahnbescheid über die nachzuzahlende Miete und kündigen Sie.-
Gruß, Achim

Hallo,
also ich kann zu dem ganzen Vorgang nur sagen: Direkt zum Anwalt!
Ich wäre sehr vorsichtig damit, einfach die Schlösser auszutauschen, da meiner Kenntnis nach keine Rechtsgrundlage dafür besteht.Diese Grundlage kann nur von einem Gericht geschaffen werden, und das leitet man in aller Regel über einen Anwalt ein.
Das gleich egilt auch für die mobilien, die in den Geschäftsräumen sind.Diese sind im Eigentum des Mieters. Der Verkäufer/Gläubiger muss sich mit seinem Kunden selber einigen.Also nichts rausgeben.

Hoffe damtit geholfen zu haben.
LG Daylighter

Geben Sie dem richtigen Betitzer die Registrierkasse und verklagen Sie den Mieter. Sie haben ja das Schloss ausgetauscht, also der kann nicht mehr in diese Räume, und Sie können weitervermieten. Wenn der auf den Mahnbescheid nicht reagiert, müssten Sie vor Gericht gehen, und die Miete einklagen. Das können Sie auch selbst machen, ohne einen Rechtsanwalt.
Herta Bassauer

In der Regel kann und sollte man einen Mietvertrag bereits fristlos kündigen, wenn ein Mieter 2 Monatsmieten im Verzug ist. Der fristlosen Kündigung sollte idealerweise eine Mahnung mit Kründigungsandrohung vorausgehen. In der fristlosen Kündigung sollte eine Räumungsfrist genannt sein, in der der Mieter die Mieträume geräumt haben muß.

Spricht man die fristlose Kündigung nicht aus, hat der Mieter natürlich nach wie vor einen Anspruch auf Nutzung der Räume.

Hat ein Mieter Schulden beim Vermieter, hat der Vermieter, insbesondere bei einem gewerblichen Mieter, die Möglichkeit sein Vermieterpfandrecht an den sich in den Mieträumen befindlichen Sachen geltend zu machen. Dies geht aber nur am Eigentum des Mieters. Vom Mieter geleaste und geliehene Sachen oder Dinge mit Eigentumsvorbehalt fallen also nicht unter das Vermieterpfandrecht.

Gehört in diesem speziellen Fall die Kasse nicht dem Mieter, muß sie herausgegeben werden. Das Geld, was sich evtl. noch in der Kasse befindet aber meiner Meinung nach nicht.

Ansonsten kann ich nur dazu raten, schnell fristlos Kündigen wegen Mietrückstands und Mahnantrag auf die geschuldete Miete stellen.

Da ich kein Anwalt bin, kann ich abschließend nur noch sagen, daß um Verfahrensfehler zu vermeiden es immer ratsam ist sich in solchen Fällen schnellstmöglich an einen Fachanwalt zu wenden. Anwaltlicher Rat ist nicht so teuer. Mietausfall kann jedoch sehr teuer werden.

Hallo,
Du darfst auf keinen Fall das Schloss austauschen, damit machst Du Dich strafbar. Gegenüber dem Mieter kannst Du ein Pfandrecht an den Gegenständen geltend machen, allerdings nur an den Gegenständen, die auch dem Mieter gehören. Der Mieter darf dann die Gegenstände nicht entfernen. Was ist mit der Kündigung?
Um keine Fehler zu machen solltest Du einen Anwalt zu Rate ziehen.

Gruß
Udo

Hallo Jenny,

rerin rechtlich darfst du die Schlösser nicht ohne weiteres austauschen sondern musst Abmahnen und dann fristlos kündigen, oder, wenn es im Mietvertrag steht, nachdem zwei Mioeten nicht gezahlt wurden sofort fristlos Kündigen. Dann mustt du Ihm eine Frist setzen zur Räumung (Kurzfristig, kannst aber ein Vermieterpfandrecht gegenüber den Gegenständen geltend machen, die sich in den Räumen befinden. Herausgeben musst du diese Gegenstände nur, wenn ein Dritter eindeutig beweisen kann, dass sie sein Eigentum sind.
Alles in allem sieht es nicht gut aus für euch - aber ich drücke dennoch die Daumen.
Rüdiger

Hallo Jenny,

sorry, ich bin selbst Mieterin und habe in dieser Eigenschaft mal um Rat gebeten. Rechtliche Fragen kann ich überhaupt nicht kompetent beantworten.

Viel Glück für euch!

Hallo, darauf weiß ich leider keien Antwort.
Beste Grüße

Hallo

der „Besitzer“ der Kasse muss ersteinmal nachweisen dass es seine Kasse ist. Ansonsten sind Sie nicht berechtigt Dinge aus der Mietsache zu entfernen, zumal sie ggf. noch ein Pfandrecht besitzen.

Das Schloss austauschen dürfen Sie allerdings auch nicht, da es noch keine gerichtliche Entscheidung über den Streit gibt, da sie anscheinend noch nicht fristlos gekündigt haben. Hätten Sie das getan, dürften Sie nach Ablauf von 3 Monaten nach der Kündigung ohne Ankündigung in die Räume rein und das Schloss austauschen.

Einzige Möglichkeit die ich sehe: Anwalt und Zivilklage gegen den Mieter.
Dabei müssen Sie die schriftlichen Aufforderungen zur Zahlung einreichen.
Und natürlich sofort fristlos kündigen.

Hoffe das hilft.

MFG

Vippi

Lieber Frager bei wer-weiss-was!
Also, ich bin kein Rechtsanwalt mit profunden Rechtskenntnissen und sehe in Ihrem Falle nur den Rat eines Rechtsanwaltes als die beste Lösungan.
Wenn ich noch richtig orientiert bin, dann können Sie fristlos kündigen, mit Pfändung der rückständigen Mieter. Aber Vorsicht bei solchen Aktionen wie Austausch der Schlösser, da besteht der Vorwurf des Hausfriedensbruches.
Eine bessere Antwort habe ich nicht, viel Erfolg
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