Ist es rechtens das ein Vermieter einen Rechtsanwalt beauftragt und der Mieter den Anwalt bezahlen muss bei der ersten unstimmigkeit.Wer kann mir einen Rat geben oder hat einen ähnlichen Fall erlebt.
Vielen dank für eure Hilfe
Moin,
normalerweise bietet ein Anwalt Rechtshilfe an, das heißt, eine Diensleistung, die berät. Diese Beratung ist das „Privatvergnügen“ des (hier) Vermieters.
Bei einer Streitigkeit müsste, um diese Kosten in Rechnung stellen zu können, erst ein Problem klar werden, also in dem Sinne sollte man nicht bei der „ersten Unstimmigkeit“ Anwaltskosten in Rechnung stellen.
Aber er kann das natürlich. Der Mieter muss dies ja nicht so sehen und diese Kosten auch nicht zahlen.
Dann müsste der Vermieter diese einklagen und erst ein Gerichtsverfahren würde darüber befinden, ob und wie viel der geforderten Kosten der Mieter zu tragen hat.
Aus den hier gegebenen Informationen ist eine Plausibilität nicht erkennbar.
Beispiel: Ehemaliger Vermieter hat auch sofort einen Anwalt eingesetzt, aber noch nie dessen Kosten eingefordert. Diese hätte er ja auch einklagen müssen, da der ehemalige Mieter diese nicht anerkannt und nicht freiwillig gezahlt hätte.
Gerichtsverfahren sind gar nicht so teuer, wie man denkt, und Anwaltskosten nicht so hoch.
Beispiel: „Staranwalt“ nimmt vom Starvermieter 1000€ für eine Rechtsberatung zu einem Streitwert von 500€. Das ist erst einmal das Problem des Vermieters.
Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, würden dessen Kosten und die Anwaltsgebühren nach dem Streitwert bemessen. Es gibt im Internet solche Kostenrechner, ZB: http://www.gerichtskostenrechner.de/kostenrechner/pr…
Deren Realismus von mir aber nicht geprüft ist.
Hier wären die Anwaltskosten also ca. 250 Euro, wenn der Mieter komplett verliert.
Den Rest der Anwaltskosten müsste der „Starvermieter“ selbst tragen.
FAZIT: Anwaltskosten sind Kosten des Vermieters, die der Mieter nicht bzw. grundsätzlich erst nach einem Gerichtsbeschluss zu zahlen hat, wenn er denn verliert.
Wenn der Mieter mit Leistungen gegenüber dem Vermieter in Verzug ist, dann hat der Mieter auch die Kosten des gegerischen Anwaltes zu zahlen. Für eine simple Beratung indessen haftet der Mieter nicht.
JA natürlich - jeder kann sich in einer Demokrtie von einem Anwalt beraten und vertreten lassen