Mietnomade oder ??? was
Seit September 2009 ist der Mieter in ständigem Mietverzug.Monatliche Zahlungserinnerungen Abmahnung haben keinen Erfolg gehabt.Für zwei aufenanderfolgende Monate wurde die Miete gar nicht entrichtet.Eine fristlose Kündigung der Mietsache wurde auch schon ausgehändigt.Welches sind meine Chansen und was kann ich noch machen?
vielen Dank im voraus für zahlreiche Antvorten
An deiner Stelle würde ich sofort einem Hausbesitzerverein beitreten, z.B. in München Haus und Grund. Dort hast du für einen moderaten Mitgliedspreis die Möglichkeit, dich kostenlos von Rechtsanwälten beraten zu lassen. Die kennen sich mit der Materie am besten aus und können dir raten, wie du am besten in dem Fall vorgehst!
Hallo Spaty,
klingt für mich als hättest du bis jetzt alles richtig gemacht. Jetzt solltest du noch die Räumung beim Amtsgericht beantragen. Ich habe das über meinen Anwalt machen lassen. Ob das auch eine Privatperson beantragen kann weiß ich nicht, ich denke aber schon. Meine Horrormieter sind damals 2 Wochen vor dem Räumungstermin freiwillig ausgezogen. So eine Räumung kostet leider recht viel Geld - ist also immer gut, wenn diese vermieden werden kann. Meine damaligen Mieter hatten 3 kleine Kinder und waren irgendwie der Meinung, dann könne man sie nicht auf die Strasse setzen lassen, was natürlich nicht stimmt. Ich drücke dir die Daumen, dass du sie bald los bist!
Ich bin hier nicht der Experte für aber ich persönlich würde versuchen eine Zwangsräumung durchzusetzen. Hierzu gibt es auch einen Beschluss des BGH vom 17.11.2005 (Az.: I ZB 45/05) (http://www.rechthaber.com/zwangsraeumung-von-mietnom…).
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 554) ist der Vermieter bei Zahlungsverzug des Mieters zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn auch nur eine von drei Voraussetzungen erfüllt ist: 1. Der Mieter zahlt an zwei aufeinander folgenden Terminen die Miete nicht. 2. Der Mieter bleibt an zwei aufeinander folgenden Terminen einen „nicht unerheblichen Teil“ des Mietzinses schuldig. „Nicht unerheblich“ ist laut Gesetz die rückständige Summe dann, wenn sie die Miete für einen Monat übersteigt. 3. Der Mieter ist in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Zahlungstermine erstreckt, mit der Entrichtung eines Betrages in Verzug, der die Höhe des Mietzinses für zwei Monate erreicht.
Da hilft nur der Gang zum Gericht, wenn es nicht anders möglich ist, den Mieter zur Räumung der Wohnung zu veranlassen.
Hallo,
im Mietrecht habe ich leider keine Ahnung
Gruss