Hallo,
muss man als Mieter die Heizungswartung vom Kundendienst bezahlen?
Und wie ist das mit der Reparatur des Ölbrenners (unverschuldet durch den Mieter)?
Reparatur und Kundendienst sind in einer Rechnung abgerechnet und der Mieter soll jetzt alles bezahlen (ist auch nicht genau aufgedröselt).
Ist das richtig???
Vielen Dank für eure Mithilfe
Sonja