Mieter zahlt Wartung UND Reparatur an Heizung?

Hallo,

muss man als Mieter die Heizungswartung vom Kundendienst bezahlen?
Und wie ist das mit der Reparatur des Ölbrenners (unverschuldet durch den Mieter)?

Reparatur und Kundendienst sind in einer Rechnung abgerechnet und der Mieter soll jetzt alles bezahlen (ist auch nicht genau aufgedröselt).
Ist das richtig???

Vielen Dank für eure Mithilfe
Sonja

hallo.

muss man als Mieter die Heizungswartung vom Kundendienst
bezahlen?

ja.

Und wie ist das mit der Reparatur des Ölbrenners
(unverschuldet durch den Mieter)?

nein.

siehe z.b.:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/heizko…

Reparatur und Kundendienst sind in einer Rechnung abgerechnet
und der Mieter soll jetzt alles bezahlen (ist auch nicht genau
aufgedröselt).
Ist das richtig???

alles in einer rechnung ist ok. aber aus der rechnung sollte eindeutig hervorgehen, für welche leistung welcher betrag berechnet wurde. wie soll das sonst ordentlich umgelegt werden?

gruß

michael

Hallo !

Wenn bei den Nebenkosten auch die Heizungswartung im Vertrag steht,dann muss man die auch zahlen.

Reparaturen sind immer Sache des Vermieters.
Lediglich die sogen. Kleinreparaturen können auch auf Mieter umgelegt werden. Das sind aber Sachen,die dem Verschleiss durch Benutzung durch den Mieter unterliegen, etwa bei Wasserhähnen,Lichtschaltern etwa.

Nicht aber technische Anlagen wie Heizung,hier Ölbrenner.

Typisch zur Wartung eines Ölbrenners gehört die Öldüse und der Ölfilter,beides wird routinemässig gewechselt,sonst gibts keine Bauteile,die darunter fallen. Einstellung und Messung ja,aber keine Ersatzteile darüberhinaus.
Das wäre eine Reparatur und Vermietersache.

MfG
duck313

Hallo Sonja,

Wartung zahlt der Mieter (sofern entsprechend vertraglich vereinbart), Reparatur zahlt der Vermieter.

Es kommt aber nicht gerade selten vor, dass Reparaturkosten vom Heizungsfachmann, der seinen Auftraggeber liebhat, ganz oder teilweise unter den Wartungskosten „versteckt“ werden :wink:

Das nachzuweisen ist für den Mieter sehr schwer bis unmöglich :frowning:

LG
sine

Hallo,

Es kommt aber nicht gerade selten vor, dass Reparaturkosten
vom Heizungsfachmann, der seinen Auftraggeber liebhat, ganz
oder teilweise unter den Wartungskosten „versteckt“ werden :wink:

Das nachzuweisen ist für den Mieter sehr schwer bis unmöglich

-(

Du weißt aber schon, dass der Mieter das Recht hat, sich alle Rechnungen zur Prüfung zeigen zu lassen?
Ich sehe da jetzt irgendwie gar kein Problem, eine Reparatur von einer Wartung zu unterscheiden. Zumal es für Wartungsarbeiten feste Zeitabstände gibt, ganz im Unterschied zu Reparaturen.

Btw., warum eigentlich sind so viele Mieter derart misstrauisch gegenüber ihrem Vermieter, trauen ihm jeden Betrug zu, schließen aber ganz selbstverständlich Verträge mit jahrelanger Laufzeit und horrenden Kosten mit ihm ab?
Gruß
loderunner

Danke
Danke für alle Hinweise.

Die Wartung kam gleichzeitig mit der Reparatur.
Aber es wird möglich sein, das auseinanderzunehmen (siehe Vorjahresrechnung…)

Grüße
Sonja

Hallo lr,

ich wäre nicht grds. misstrauisch, weiß aber aus direkter Quelle (Hausverwalter), dass es gelegentlich so gedeichselt wird.

LG
sine