Mieter zieht aus, ist nicht für Besichtigungen

…verfügbar.
Nehmen wir an, ein Mieter wandert ins Ausland aus.
Er hat fristgemäss gekündigt, ist schon weg und die Übergabe solle seine Lebensgefährtin machen.
Diese geht in den drei Monaten Kündigungsfrist mittendrin drei Wochen in den Urlaub. Unangekündigt und unabgesprochen. Der Vermieter hat schon Anzeigen geschaltet und steht nun da.
Sie verbietet dem Vermieter in ihrer Abwesenheit Besichtigungen durchzuführen, respektive in die Wohnung zu gelangen.
Was kann der Vermieter machen?

Grüsse
Herbie

Hallo!

Diese geht in den drei Monaten Kündigungsfrist mittendrin drei
Wochen in den Urlaub. Unangekündigt und unabgesprochen.

Es gehört eher nicht zu den Pflichten eines Mieters, Urlaub mit dem Vermieter abzusprechen.

Sie verbietet dem Vermieter in ihrer Abwesenheit
Besichtigungen durchzuführen, respektive in die Wohnung zu
gelangen.

Ja natürlich. Oder wie fändest Du es, würde ein Fremder während Deiner Abwesenheit fremde Leute durch Deine Wohnung führen?

Was kann der Vermieter machen?

Nichts, außer abzuwarten, bis der Mieter und/oder seine von ihm bevollmächtigte Lebensgefährtin wieder da ist.

Gruß
Wolfgang

aber damit kann es unmöglich für den Vermieter werden, einen Mieter zu finden.
Der Vermieter ist doch kein Fremder, denke ich

Ich würde dem Vermieter den Schlüssel geben, einen Nachbarn beauftragen oder sonst was.
Aber ausziehen und dem Vermieter keine Möglichkeit zu geben, einen Nachmieter zu finden, würde ich aus ethischen Gründen mies finden und daher nicht tun.

Hi,

Aber ausziehen und dem Vermieter keine Möglichkeit zu geben,
einen Nachmieter zu finden, würde ich aus ethischen Gründen
mies finden und daher nicht tun.

bleibt denn die Wohnung auf ewig unvermietbar, wenn man die Leute erst 3 Wochen später besichtigen lässt? In München könnte das nicht passieren :wink:

Gruß
T.

Moin,

zum Glück ist das ja alles nur fiktiv…

Er hat fristgemäss gekündigt, ist schon weg und die Übergabe
solle seine Lebensgefährtin machen.
Diese geht in den drei Monaten Kündigungsfrist mittendrin drei
Wochen in den Urlaub. Unangekündigt und unabgesprochen. Der
Vermieter hat schon Anzeigen geschaltet und steht nun da.
Sie verbietet dem Vermieter in ihrer Abwesenheit
Besichtigungen durchzuführen, respektive in die Wohnung zu
gelangen.
Was kann der Vermieter machen?

Das Leben ist ein Geben und Nehmen. Einerseits habe ich auf einer Anwaltseite das hier gelesen:

Der Vermieter kann vom Mieter auch nicht bei dessen Abwesenheit die Herausgabe des Wohnungsschlüssels zur Besichtung fordern. Jeder Mieter darf erwarten, dass die Besichtigung seiner Wohnung nur erfolgt, wenn er anwesend ist.

Andererseits:

Falls der Mieter eine ordnungsgemäß angekündigte Besichtigung aber verhindert, indem er zum Beispiel zur vereinbarten Zeit ohne triftigen Grund abwesend ist, macht er sich schadensersatzpflichtig. Scheitert deshalb eine Neuvermietung muss er dem Vermieter den Mietausfallschaden ersetzen.

Es könnte doch nun doch auch sein daß der Vermieter einen Wasserrohrbruch in der Wohnung gemeldet bekommt und schnell nach dem rechten sehen muss. Ihm wurde nicht mitgeteilt, wer für Notfälle einen Schlüssel hat. Das deswegen aufgebrochene Schloß wird er sicherlich ersetzen und den Schlüssel vorsichtshalber sicher verwahren bis die Lebensgefährtin wiederkommt :smile:

Wenn der eigentliche Mieter schon ausgezogen ist riecht das hier doch ein wenig nach Zickenalarm. Alles braucht sich ein Eigentümer nicht gefallen zu lassen. Ja, ich weiß, das ist sicher nicht legal…

Aber wie gesagt, es ist ja auch nur fiktiv :smile:

Gruß

heavyfuel

Eben, spaeter vermieten und dem Vormieter auf die Rechnung setzen, waere eine Option. Vorher gewissenhaft rundum und auch den Vormieter fragen, wer ausserdem noch Schluessel beistellen kann. Zeugen nicht vergessen. Gruss Helmut