Hallo,
ich hätte eine Frage zu den Pflichten eines Mieters, der aus der Mietwohnung auszieht.
Die Wohnung wurde vor 3 Jahren vom Vermieter komplett umgebaut und frisch renoviert.
Das Mietverhältnis bestand seit 3einhalb Jahren, im Mietvertrag (von 2007) ist geregelt, dass nach 3 Jahren Bad und Küche gestrichen werden muss, nach 5 Jahren die restlichen Räume.
An den Wänden sind normale Gebrauchsspuren, von Bildern und Schränken einige Löcher.
Der Türrahmen der Eingangstür wurde damals neu lackiert, durch Schlüsselberührungen fehlt an einigen Stellen der Lack.
Die Löcher wurden ausgebessert, sind jedoch aufgrund der Glasfasertapete noch sichtbar.
Müssen die Mieter aufgrund der Löcher die komplette Wohnung neu streichen? oder nur die Wände, die betroffen sind? oder nach neuem Recht gar nicht mehr? sind die Mieter verpflichtet, die Tapete auszuwechseln (entfernen und neu tapezieren), weil man die Löcher sehen kann?
Würde mich über Antworten freuen!!
Grüße
Deli
AZ: VIII ZR 316 / 06
besagt:
mieter können nicht mit einer klausel im mietvertrag zu einer renovierung beim auszug verpflichtet werden.
der bundesgrichtshof erklärte in einer entscheidung die pflicht der mieter zu einer endrenovierung für unwirksam.
die klausel stelle auch dann eine unangemessene benachteiligung des mieters dar, wenn er während der wohnzeit keine laufenden schönheitsreparatuern durchführen müsse.
http://www.mietrecht.unser-forum.de/?show=gMQh
Hallo queenmum,
AZ: VIII ZR 316 / 06
besagt:
mieter können nicht mit einer klausel im mietvertrag zu einer
renovierung beim auszug verpflichtet werden.
nein, das besagt das Urteil nicht.
Link zum Urteil des BGHs vom 12.9.2007 (VIII ZR 316/06):
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
Gruß
Joschi
Hallo Deli,
Die Wohnung wurde vor 3 Jahren vom Vermieter komplett umgebaut
und frisch renoviert.
Das Mietverhältnis bestand seit 3einhalb Jahren, im
Mietvertrag (von 2007) ist geregelt, dass nach 3 Jahren Bad
und Küche gestrichen werden muss, nach 5 Jahren die restlichen
Räume.
es kommt auf die genaue Formulierung der Klausel an (starre Fristen?) ob Schönheitsreparaturen durchzuführen sind oder nicht.
Gruß
Joschi
Hallo Joschi,
ja, es handelt sich um starre Fristen.
Wie sieht dann die Lage aus?
Grüße
Deli
Eine gute Übersicht über die Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln findet man in diesem kostenlosen eBook:
http://www.bestform24.de/ebooks