Ich habe meine Wohnung für zwei Monate vom 20. September bis zum 15.Oktober untervermietet. In diesem hat der Mieter auch die Wohnung genutzt.
Die erste Miete hat sie noch voll gezahlt, bei der zweiten Miete hat sie etwas gemacht, wobei ich mir nicht ganz sicher bin, ob sie das so darf.
Der Mieter hat nun einfach die Miete durch 31 geteilt, somit einen Tagessatz bestimmt und dadurch, dass sie keinen vollen Monat die Wohnung benutzt hat ( das wäre ja theoretisch bis zum 20.Oktober) die restlichen Tage x ausgerechneten Tagessatz abgezogen.
Wir hatten das vorher auch nicht besprochen, dass sie für den zweiten Monat weniger Miete zahlt.
Also Frage wäre, ob eine monatliche Miete tatsächlich 30 oder 31 Tage umfassen muss.
Finanztechnisch wird i.d.R mit 30 Tagen gerechnet.Aber bei einer offenbar mündlichen Vereinbarung über (grade mal ) 4 Wochen lohnt wohl die Disskussion darüber nicht .
Was steht denn im VErtrag?::Wenn sie keinen Vertrag haben - keine Chance.Der Vertrag erfolgte schriftlich und der Mietzeitraum ist vom 20. August bis zum 15. Oktober angegeben.Ansonsten wurde eine monatliche Miete ausgehandelt.
Sofern Sie eine feste Miete für beide Monate ausgemacht haben und dies auch schriftlich fixiert ist:
Setzen Sie den Mieter schriftlich in Verzug den Restbetrag zu zahlen.
Reagiert er nicht, können Sie einen Titel gegen ihn erwerben indem sie ihm einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken (würde ich bereits androhen).
So geht’s ja nicht, dass jeder sich über Mietverträge hinwegsetzt, wie es ihm gerade passt. Es ist egal ob man „nutzt“ oder nicht. Vertrag ist Vertrag und sie sind hier im Recht, was den Mietzins angeht.
Ich hatte mir schon zuvor diverse Meinungen eingeholt und habe einfach den nicht gezahlten Betrag von der Kaution abgezogen. Daraufhin erfolgte folgende Antwort
"Glücklicherweise habe ich deine Email vor meiner Rechtsvorlesung gelesen und habe sofort meinen Professor auf den Fall angesprochen. Er hat gesagt, dass der schriftliche Vertrag gültig ist und weil du keine Erweiterung beigefügt hast, dass du zwei komplette Monatsmieten erwartest, ist das Einbehalten eines Teils meiner Kaution rechtlich nicht legitimiert.
Ich bitte dich jetzt einfach mir das restliche Geld zu überweisen. Ansonsten muss ich wohl
meinen Anwalt dazuziehen. "
Hmm… was jetzt?
Ich habe übrigens einfach den Untermietvertrag von Immobilienscout.de genommen, nur damit man weiß, wie der Vertrag ungefähr aussieht.
Hallo, ich sehe die Sache so: Sie beide haben einen Zeitmietvertrag abgeschlossen. Der Zeitraum ist klar vereinbart worden: 20.9. bis 15.10.- Als Mietzahlung wurden 2 „normale“ Monatsmieten vereinbart. Wo ist das Problem? Die Mieterin muß eigentlich 2 Monatsmieten zahlen, obwohl sie in Wirklichkeit lediglich 27 Tage gemietet hat, die „zufällig“ zwei verschiedene Monate berühren.-
Vorschlag zur Güte: die Mieterin soll 1 Monatsmiete zahlen, da offensichtlich eine gewisse mißverständliche Ausgangssituation vorhanden ist. -
Gruß, Achim