Mieter zieht nach kündigung nicht aus

Moin,
hab da mal ne Frage und zwar:

Ein Mieter bekommt eine Kündigung von Vermieter mit einhalten der kündigungsfrist. Am 31.03. sollte der Mieter ausziehen konnte aber nicht da ihm keine neue Wohnung zur verfügung stand am 5.04. ist er nochimmer nicht ausgezogen und hat auch noch keine Meite für den neuen Monat gezahlt.

noch ein zwei wichtige sachen bevor die frage dazu kommt. :wink:

  • 2 Monatsmieten sind nicht gezahlt worden Januar und März.
  • es gab keinen aufschub das er länger in der wohnung bleiben darf.

Frage:

  1. Nun hat der Vermieter Wasser und heizung abgestellt darf er das?
  2. Darf der Vermieter die Wohnung mit seinem Ersatzschlüssel betreten?

und was kann der Mieter machen?

hallo.

Ein Mieter bekommt eine Kündigung von Vermieter mit einhalten
der kündigungsfrist.

  • 2 Monatsmieten sind nicht gezahlt worden Januar und März.

mit welcher begründung wurde gekündigt?
wenn unter einhaltung der frist (drei monate?), muß es ja vor dem mietrückstand schon einen grund gegeben haben.

  1. Nun hat der Vermieter Wasser und heizung abgestellt darf er
    das?

unter umständen. siehe dazu z.b. http://www.rafranke.de/ausfrieren.htm

  1. Darf der Vermieter die Wohnung mit seinem Ersatzschlüssel
    betreten?

das weiß ich nicht. bei bestehenden mietverhältnissen darf er es nicht ohne weiteres. aber nachdem hier schon gekündigt wurde…?

und was kann der Mieter machen?

abwarten und (heißen) tee trinken.
auch wenn die kündigung rechtmäßig ist, kann der mieter so lange in der wohnung bleiben, bis die im äußersten fall erforderliche räumungsklage des vermieters zu dessen gunsten entschieden wurde. erst dann kann es eine zwangsräumung geben.

gruß

michael

Hallo,

Ein Mieter bekommt eine Kündigung von Vermieter mit einhalten
der kündigungsfrist. Am 31.03. sollte der Mieter ausziehen
konnte aber nicht da ihm keine neue Wohnung zur verfügung
stand am 5.04. ist er nochimmer nicht ausgezogen und hat auch
noch keine Meite für den neuen Monat gezahlt.

  • 2 Monatsmieten sind nicht gezahlt worden Januar und März.
  • es gab keinen aufschub das er länger in der wohnung bleiben
    darf.

erfolgte die Kündigung wegen der Mietrückstände oder aus anderem Grund?

Frage:

  1. Nun hat der Vermieter Wasser und heizung abgestellt darf er
    das?

Ohne ganz sicher zu sein: Nein.

  1. Darf der Vermieter die Wohnung mit seinem Ersatzschlüssel
    betreten?

Definitiv nein. Der Vermieter darf nicht einmal einen Zweitschlüssel besitzen!

und was kann der Mieter machen?

Einfach nicht zahlen und trotzdem nicht ausziehen.
Dann bleibt dem Vermieter nur der lange Weg über einen Anwalt und evtl Gericht.

Mein Rat: besorge dir gleich einen Anwalt!

Gruß
Wawi

Mist, doppelt gemoppelt
Hallo nochmal und sorry Michael,

Dein Posting wurde erst angezeigt, als ich meinen Beitrag bereits weggeschickt hatte. Ich wollte es jetzt aber auch nicht löschen :smiley:

Also bitte als Ergänzung betrachten :smile:

Gruß
Wawi

Na das sind ja super Ratschläge … für einen Mieter der seine laufenden Mieten nicht gezahlt hat, aber trotzdem in Geld schwimmt, wären die womöglich ganz passend :wink:

Ansonsten wäre eben zu bedenken:
wenn die Kündigung berechtigt war (z.B. wegen Mietzahlungsrückstand), dann hat der Mieter auch alle Folgeschäden, die sich aus seinem Zahlungverzug und/oder aus nichterfolgter Räumung nach Mietende begründen, zu ersetzen
zunächst könnte man da denken an die Kosten der Zahlungsklage, des gerichtlichen Räumungsverfahrens samt Zwangsräumung (d.h. Gerichtsgebühren, Anwaltskosten, sonstige Verfahrenskosten, Gerichtsvollzieher …) dazu die eigenen Anwaltskosten
und wenn die Wohnung bereits weitervermietet ist, würde sich noch ein ellenlanger Rattenschwanz gleich anschliessen: Zwischenunterbringung des Nachfolgemieters, Möbeleinlagerung etc. etc.

mir wäre dieser „Spass“ viel zu teuer bezahlt

Einfach nicht zahlen und trotzdem nicht ausziehen.
Dann bleibt dem Vermieter nur der lange Weg über einen Anwalt und evtl Gericht.

andere mögen das anders sehen …

hallo.

Na das sind ja super Ratschläge … für einen Mieter der seine
laufenden Mieten nicht gezahlt hat, aber trotzdem in Geld
schwimmt, wären die womöglich ganz passend :wink:

ja :wink: wollte eigentlich selbst noch dazuschreiben, daß dem mieter so gut wie sämtliche kosten im zusammenhang mit seiner weigerung auszuzuiehen „in rechnung“ gestellt werden können.
danke für die ergänzung!

mir wäre dieser „Spass“ viel zu teuer bezahlt

vorausgesetzt, bei dir wäre was zu holen. soll ja mieter geben, die nichts und damit narrenfreiheit haben - sofern ihre eigenen ansprüche niedrig genug sind.

Einfach nicht zahlen und trotzdem nicht ausziehen.
Dann bleibt dem Vermieter nur der lange Weg über einen Anwalt und evtl Gericht.

aber das ist nun mal der rechtlich einwandfreie weg.

gruß

michael

Hallo,

nachdem du auch einen Teil meines Postings zitierst, eine kurze Antwort von mir:

Na das sind ja super Ratschläge …

Das sind keine Ratschläge, sondern traurige Realität. Angesehen davon, dass das UP m. E. aus Vermietersicht formuliert ist.

für einen Mieter der seine
laufenden Mieten nicht gezahlt hat, aber trotzdem in Geld
schwimmt, wären die womöglich ganz passend :wink:

in der Tat

Ansonsten wäre eben zu bedenken:

[…]

mir wäre dieser „Spass“ viel zu teuer bezahlt

Vollkommen richtig.

Einfach nicht zahlen und trotzdem nicht ausziehen.
Dann bleibt dem Vermieter nur der lange Weg über einen Anwalt und evtl Gericht.

andere mögen das anders sehen …

Sorry, aber das ist Realität, die ich als Vermieter(!) zweimal erlebt habe.
Solche Mieter kümmern sich auch nicht um die Folgekosten, da entweder
a) bei ihnen eh nichts (mehr) zu holen ist oder
b) sie fern jeglicher Realität leben

Es war wie gesagt nicht als Tipp gemeint, sondern das ist die alltägliche Entrechtlichung der Vermieter, die vorerst tatenlos zusehen müssen.

Gruß
Wawi

Hallo Wawi und Michael

ja ich bin auch Vermieter (selbst auch Mieter) und habe auch schon so meine negativen Erfahrungen gemacht - wie sollte es auch anders sein.

Trotzdem meine ich, gibt es ja auch Mieter, die noch etwas zu verlieren haben und Vernunftsgründen nicht ganz unaufgeschlossen gegenüberstehen. Ohne die möglichen Folgen vor Augen zu führen, klang mir das einfach zu sehr nach toller Chance, dem bösen Vermieter noch eins auszuwischen.

Kopf hoch - auf jeder Seite gibt es Engel und Teufel :wink: