hallo,
angenommen ein mieter hat gekündigt und zieht jetzt nicht aus
öffnet auch nicht die tür
angenommen im mietvertrag wurde festgelegt das die wohnung durch den vermieter geräumnt werden darf falls der mieter die wohnung nicht rechtzeitig räumt.
daher dürfte man doch jetzt die wohnung räumen lassen oder?
Hallo,
eine im Mietvertrag vereinbarte Räumung dürfte auf seehhhr dünnen Füßen stehen.
In so einem Fall wäre ein Fachanwalt für Mietrecht dann doch mal dringend zu empfehlen.
Viele Grüße
Lumpi
Hallo!
angenommen im mietvertrag wurde festgelegt das die wohnung
durch den vermieter geräumnt werden darf falls der mieter die
wohnung nicht rechtzeitig räumt.
Ziemlich sicher ist die Klausel unwirksam. Nein, sogar ganz gewiss.
daher dürfte man doch jetzt die wohnung räumen lassen oder?
Wenn der Vermieter richtigen Ärger bekommen möchte, lässt er illegal räumen. Mit dem Dach über dem Kopf von Menschen darf man nicht nach mittelalterlicher Gutsherrenart verfahren! Der Rechtsweg dauert zwar etwas länger, ist aber alternativlos.
Gruß
Wolfgang
eine im Mietvertrag vereinbarte Räumung dürfte auf seehhhr
dünnen Füßen stehen.
Sogar auf nicht vorhandenem.
Bei der Klausel handelt es sich um eine Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung. Abgesehen, dass diese als AGB ohnehin unwirksam ist, bedürfte dies einer notariellen Beurkundung (kürzlich hörte ich sogar, dass eine Vollstreckung aus solchen bei Mietsachen nicht möglich sei, das habe ich aber nicht geprüft).
Gruß
Dea