hallo ratgebenden und leser.
hier eine mir etwas seltsame situation.ich halte mich kurz abwohl die geschichte echt unterhaltungswert hat.
person A ist bezieherin von sozialleistungen und hat die von ihr bewohnten wohnung mit ANWALTLICHER HILFE zum 30.11.05 gekündigt(Nach ca. 3 mon. wohnen) da sie der meinung ist die wohnung sei nicht zumutbar, geschweige denn bewohnbar (im übrigen kennt person b die wohnung sehr gut, und sie war vor einzug von person a in 1 a zustand)
sie ist aber noch immer nicht ausgezogen und hat dies scheinbar auch nicht vor. da die wohnung von person b aber bezogen werden soll, ist die grundsätzliche frage: wie kriegt man sojemanden aus einer wohnung raus? sie hat auch die Mietzahlungen vom amt einstellen lassen.
Skuril ist für mich das sie selbst kündigt und dann aber nicht auszieht.
wie lange kann sich sowas hinziehen - im schlimmsten fall.
wie eben schon angemerkt. person b möchte die wohnung beziehen. wenn sie jetzt aber ihre momentane wohnung kündigt, steht sie entweder in drei monaten ohne wohnsitz da, und kündigt sie erst wenn die wohnung frei ist, hat sie bis zu drei doppelmieten.wer hat dafür ne anregung?
vielen dank im voraus und schonmal schöne weihnachten