Liebe Wissende,
nehmen wir Mal an, eine Vermieterin kündigt ihrem Mieter zu einem bestimmten Datum. Gegen diese Kündigung unternimmt der Mieter nichts (also keine Klage odgl.) und äußert sich auch nicht dazu.
Was könnte/müsste die Vermieterin tun, wenn der Mieter zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht auszieht bzw. ausgezogen ist.
Was könnte man der Vermieterin raten, zumal sie Handwerker beauftragt hat, die unmittelbar nach Ablauf der Kündigungsfrist mit Bau- und Renovierungsmaßnahmen in der Wohnung beginnen sollen?
Hallo!
Was könnte man der Vermieterin raten, zumal sie Handwerker
beauftragt hat, die unmittelbar nach Ablauf der
Kündigungsfrist mit Bau- und Renovierungsmaßnahmen in der
Wohnung beginnen sollen?
Sie sollte den Handwerkern schleunigst wieder absagen, wenn deutliche Zweifel daran bestehen, dass der Mieter zum Stichtag raus ist. Selbst wenn die Kündigung nicht strittig ist (und vor allen Dingen ihr Zugang nicht), kann sich der Weg über eine Räumungsklage lange hinziehen.
Jan
Die Vermieterin sollte auch schleunigst der stillschweigenden Verlängerung durch Fortsetzung des Gebrauchs gem. § 545 widersprechen - soweit dies nicht bereits wirksam im Mietvertrag und/oder im Kündigungsschreiben erfolgt ist
http://dejure.org/gesetze/BGB/545.html
… und den Mieter auf etwaige Folgen (Räumungsklage, Klage auf Schadensersatz) hinweisen. Notfalls muss die Vermieterin diesen „üblichen“ Rechtsweg einschlagen.
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