Hallo beisammen,
einmal angenommen ein Mieter übernimmt die Wohnung vom Vormieter. Der Mietvertrag steht, und der Vormieter macht die Wohnungsübergabe einen halben Monat eher.
Hat der neue Mieter damit automatisch die Verpflichtung, ab der Wohnungsübergabe die Miete zu übernehmen, oder gilt das Datum im Mietvertrag?
zieht ein Mieter 2 Wochen früher ein, weil der vorherige Mieter früher heraus wollte, so hat der Mieter kein Anrecht auf den Abzug dieses Betrages von seiner Miete, denn er hätte ja bis Monatsende wohnen bleiben können.
Jedoch könnte ein Ansprcu aus § 812 BGB gegen den neuen Mieter bestehen. Hierzu ist mir allerdings nicht bekannt, wie die Rechtslage ist. Das müsste durch einen erfahrenen Juristen erst geprüft werden.