Mieter zog aus, hat aber noch 3 Mieten offen, was tun?

Mieter zog 3 Wochen vor Ablauf des rechtzeitig gekündigten Mietvertrages aus. Vereinbarte keine Wohnungsübergabe, hinterlies die Wohnung im nur teilweise geweißten Zustand und hinterlies auch noch seine Einbauküche. Er hat auch noch 3 Mietzahlungen offen.
Habe leider nur die Handynummer und auf Nachfrage, wird einem nur frech geantwortet das er mir viel spaß beim suchen wünscht!!

HAb schon raus bekommen das er in Bremen oder Bremerhaven wohnt. Aber das bringt mich ja auch nicht unbedingt weiter.
Was kann man da tun? Macht es Sinn den Mieter  wegen Betrug anzuzeigen?
Bin echt verzweifelt!

Danke

Hallo,
Mieter müssen nicht zwingend streichen, aber das weißt du ja sicher.
Auch besteht bei Auszug keine generelle Pflicht zum Streichen, wenn dazu keinerlei Notwendigkeit besteht. Von daher, kann man nur mutmaßen, ob das nun Anstellerei deinerseits ist oder ein Ärgernis, wenn die Wohnung in grellen Farben verunstaltet wurde.
Die Mietzahlung solltest du schriftlich anmahnen und den Mieter somit in Zahlungsverzug setzen.

Anzeigen? Wegen was? Strafrechtlich besteht dazu kein Grund, weil das deine Ansprüche zivilrechtlich geltend gemacht werden müssen und kein Staatsanwalt in D wird darin ein öffentliches Interesse sehen, das du deine ausstehenden Mietzahlungen erhältst. Das ist dein Privatvergnügen und da geht man den üblichen Weg.
Die Adresse des ehemaligen Mieters erfährst du über das Einwohnermeldeamt.
Allerdings wird eine Gebühr fällig. Bleibt zu überlegen ob sich der Kosten/Nutzenaufwand überhaupt rechnet. Denn wenn beim ehemaligen Mieter nichts zu holen ist, bleibst du am Ende auf sämtlichen Kosten (auch für das Gericht) sitzen.
Also zuerst einmal das Mahnverfahren einleiten, was du ja selber kannst.Wie das abläuft, kannst du im net nachlesen.
Wichtig dabei, das du dies per Einwurfeinschreiben machst. Bei Einschreiben mit Rückschein, kann der Mieter die Annahme verweigern und das bringt dir gar nichts. Auch bist du auf der sicheren Seite, wenn ein zeuge sieht, das du die Mahnung in den Brief packst und diesen zur Post trägst. So weit ist es mittlerweile leider schon.

Grüße und viel Erfolg

Da anzunehmen ist, dass dieser Zeitgenosse sich beim Einwohnermeldeamt nicht blicken lässt, gäbe es nur die Möglichkeit über den Arbeitgeber an seine neue Adresse zu gelangen. Wenn er aber Bezieher von ALG1 oder 2 ist, dann müsste man bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter versuchen. Ob die die Adresse heraus geben, will ich fast bezweifeln, daher würde ich es mit einem Trick versuchen, in dem ich einen Job für ihn hätte.

Eine Möglichkeit wäre aber auch die Polizei um Mithilfe zu bitten. Und zwar nur nach der Adresse. Wenn die dann bekannt ist, dann sofort einen Mahnbescheid bei Gericht beantragen. Eine Mahnung per Einschreiben zu senden, wie mein Vorposter geschrieben hat, ist ganz großer Quatsch. Die Miete muss nicht angemahnt werden, die ist zum Zahlungstermin automatisch fällig.

Moin!
Ich würde meinem Anwalt das übergeben und die ausstehende Mietzahlung über den anmahnen lassen. Der Anwalt wird die neue Adresse entweder übers Handy oder übers Einwohnermeldeamt heraus bekommen.
Den Mieter dann im Zivilrecht zu verklagen kann für Sie teuer werden, wenn letztendlich beim Mieter nix zu holen ist.Aber ich würde in diesem Fall erst mal meinen Anwalt fragen ob a) sich das Ganze rentiert und b) was der Anwalt letztendlich kosten wird.Wahrscheinlich -so trarig wie´s ist- wird der Anwalt teurer sein, als die 3 offenen Mieten es Wert sind.Heutzutage ist man als VM meist der Dumme! (Darum habe ich meine Mietwohnungen mittlerweile alle verkauft!) Übrigens auch wegen der halben Revnovierung. Denn wenn der Mietvertrag nicht nach neuem Recht ausgestellt wurde, muß der Mieter nicht einmal renovieren…
GrußMK

Hallo Dietersi,

du hättest schon nach der zweiten fehlenden Miete das recht zur fristlosen kündigung gehabt. Wieso hast du solang gewartet?

du hast jetzt nicht mitgeteilt, ob du eine Kaution hast. Betrugsanzeige könnte man evtl.machen, aber da dies eine zivilrechtliche Sache ist, bin ich mir nicht sicher dass das ein gangbarer weg ist. Die Polizei könnte evtl feststellen wo sich das Handy, bzw. die Person befindet. Du kannst natürlich auch mal das Einwohnermeldeamt bemühen. Wenn du eine zustellunngsfähige Adresse hast, wäre MB/VB denkbar.

Wenn deine Miete bisher immer von einem Konto per Dauerauftrag überwiesen wurde, würde ich mal die Bank kontaktieren. Vielleicht kannst du da was rauskriegen.

Je nach dem was die EBK, und / Oder weitere Möbel wert sind, bliebe auch noch die Möglichkeit der sog. Berliner Räumung. Aber da lieber erst mal einen Anwalt fragen.
Ist aber dann wohl eine Kostenfrage, ausser du hast eine Rechtsschutzversicherung.

Hoffe das hilfr dir ein bißchen weiter

Herby57

Hallo,

die Restmiete abschreiben und so schnell wie möglich neu vermieten…

Hier ist wirtschaftliches Denken gefragt…keine Gefühle…moralisch ist das ganze zwar verwerflich,aber wirtschaftlich gesehen,sollte man

schlechtem Geld nicht noch Gutes hinterherwerfen

schlechtem Geld nicht noch Gutes hinterherwerfen …
Dem schliesse ich mich an.

Zum Eigenschutz emfpiehlt sich dennoch:

  1. schriftliche Anfrage beim Einwohnermeldeamt nach neuer Meldeanschrift mit der Bitte um schriftliche Auskunft (kostet maximal 20 Euro)
  2. falls neue Anschrift vorhanden > selbst gerichtliches Mahnverfahren einleiten (=Vermeidung von Anwaltsgebühren, die der Vermieter womöglich eh niemals ersetzt bekommt)
    www.online-mahnantrag.de
    falls keine neue Anschrift bekannt ist, dann kann der Vermieter mit dieser Auskunft nebenbei nachweisen, dass der Mieter Geltendmachung von Forderungen bzw. Forderungsbeitreibung verhindert hat - das könnte zukünftig nochmal wichtig werden, falls später mal wieder die Fährte erfolgreich und mit Erfolgsaussichten aufnehmen werden kann (Stichwort: Verjährung - Mietsachschäden/Schadensersatz=6Monate, Mietforderung=3Jahre). Nebenbei könnte das EWA den Mieter wegen Verstoss gegen das Meldegesetz belangen, wenn es den neuen Aufenthalt zufällig mal erfährt …

Damit der Straftatbestand Betrug erfüllt ist, muss auch Vorsatz nachzuweisen sein. Soweit der Mieter nur eine Miete gezahlt hat und nicht weitere Umstände nachgewiesen werden können (z.B. Falschangaben in Selbstauskunft), liegt auch kein Straftatbestand vor.

Letztendlich kann der Vermieter in solch einem Fall froh sein, wenn er wieder über seine Wohnung verfügen kann, ohne erst mehrere Monate auf den erfolgreichen Ausgang seiner Räumungsklage samt anschliessender Vollstreckung warten zu müssen und sämtliche Verfahrenskosten dafür „vorstrecken“ zu dürfen, denn dann ist man schnell im mittleren 5stelligen Schadensbereich.

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