Liebe/-r Experte/-in,
meine Freundin (Hauptmieter) und ich (Untermieter) haben Anfang November einen Mietvertrag unterschrieben, der ab 1.2.2010 gelten sollte. Durch Streitigkeiten und die damit verbundene Trennung haben wir den Mietvertrag zum 1.12.2009 wieder gekündigt. Ab wann gelten die 3 Monate Kündigungsfrist? Ab Vertagsanfang den 1.02.2009 oder ab Kündigungsdatum den 1.12.2009?
Wir sind noch nicht in die Wohnung eingezogen und hatten auch noch nie einen Schlüssel! Auf wieviele Mieten hat der Vermieter anspruch und wären das Warm oder Kaltmieten bzw. hat er überhaupt einen Anspruch? Ein Mietsparbuch haben wir schon abgegeben. Ist eine Kündigung vor Vertagsbeginn fristlos oder gelten da wirklich die normalen fristen?
Wenn es aus der Sache einen Ausweg gibt, wäre ich sehr dankbar über Paragraphen und/oder Gerichtsurteile die ich in meinen nächsten Brief an ihn schreiben kann.
Ich danke euch vielmals schon im vorraus für eure Hilfe und Unterstützung!
MFG