Mieterecht

Liebe/-r Experte/-in,

meine Freundin (Hauptmieter) und ich (Untermieter) haben Anfang November einen Mietvertrag unterschrieben, der ab 1.2.2010 gelten sollte. Durch Streitigkeiten und die damit verbundene Trennung haben wir den Mietvertrag zum 1.12.2009 wieder gekündigt. Ab wann gelten die 3 Monate Kündigungsfrist? Ab Vertagsanfang den 1.02.2009 oder ab Kündigungsdatum den 1.12.2009?
Wir sind noch nicht in die Wohnung eingezogen und hatten auch noch nie einen Schlüssel! Auf wieviele Mieten hat der Vermieter anspruch und wären das Warm oder Kaltmieten bzw. hat er überhaupt einen Anspruch? Ein Mietsparbuch haben wir schon abgegeben. Ist eine Kündigung vor Vertagsbeginn fristlos oder gelten da wirklich die normalen fristen?
Wenn es aus der Sache einen Ausweg gibt, wäre ich sehr dankbar über Paragraphen und/oder Gerichtsurteile die ich in meinen nächsten Brief an ihn schreiben kann.

Ich danke euch vielmals schon im vorraus für eure Hilfe und Unterstützung!

MFG

Als Mieter müssen Sie seit September 2001 unabhängig von der Wohndauer eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. In Ihrem Fall würde ich sagen,ab 1.2.2010 beginnt die Kündigungszeit.In Ihrem Fall wäre es ratsam sich mit dem Vermieter zu einigen,oder event. einen Nachmieter zu finden.

Nur ausnahmsweise dürfen Sie als Mieter fristlos kündigen.
Ist Ihnen eine Fortsetzung des Vertrages jedoch unter keinen Umständen zuzumuten (zum Beispiel bei erheblichen Mängeln in der Wohnung, die zu einer Gesundheitsgefährdung führen), beenden Sie mit sofortiger Wirkung das Mietverhältnis und ziehen in den nächsten Wochen aus.
Ein Grund für eine fristlose Kündigung kann es nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes auch sein, wenn die Wohnung erheblich kleiner ist, als sie nach Mietvertrag sein sollte