ich habe mal eine sehr dringende Frage und hoffe das man meine frage auch beantworten kann.
ich möchte gern aus mein Elternhaus ausziehen, habe auch schon eine Wohnung gefunden.
Ich habe mir einen Kostenvoranschlag geben lassen, die miete beträgt 340 euro auf 61m².
In der Wohnung muss noch sehr viel gemacht werden (tapete dran gemacht werden, Wände strechen, alte Fließen ab neue dran und Laminat soll auch verlegt werden)
Für die Fließen und Laminat verlegung möchte der Vermieter Fachmänner haben was ich auch verstehe.
Er würde mir auch die Materiealen stellen aber ich soll die Fachmänner auf meine Kosten nehmen.
Aber jetzt auf meine Frage zukommen der Vermieter will das die Materiealienkosten 11% auf die Miete mit drauf packen. Darf er das? Ich bezahle ja die Fachmänner die die Fließen und Laminat verlegen.
deine neue Wohnung sollte schon bewohnbar sein. Ansonsten geben die meisten Vermieter eher einen Mietnachlass für vom Mieter durchzuführende Arbeiten. Er darf auf keinen Fall 11% der Materialkosten auf die Miete aufschlagen. Diese 11% werden nur dann auf den Mieter umgelegt, wenn es sich um eine Modernisierung handel im Sinne des § 559 BGB
(1) Hat der Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken (Modernisierung), oder hat er andere bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt, die er nicht zu vertreten hat, so kann er die jährliche Miete um 11 vom Hundert der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.
(2) Sind die baulichen Maßnahmen für mehrere Wohnungen durchgeführt worden, so sind die Kosten angemessen auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam
Dieser § tritt jedoch nur in Kraft wenn das Mietverthältnis bereits besteht und kann nicht bei einer Neuvermietung angewendet werden. Wenn er ohne Baumaßnahmen die Wohnung nicht vermieten kann, dann kann er die Kosten der erforderlichen Arbeiten nicht auf die Miete schlagen, zumal diese Mieterhöhung nicht zeitlich begrenzt ist.
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