Beispeil:
Mieter hat fristgerecht gekündigt, es besteht kein schriftlicher Mietvertrag. Vermieter findet aufgrund Mängel der Wohnung (keine Heizung, keine Isolierung, alte und undichte Fenster) keinen neuen Mieter. Kann der Vermieter das Abpumpen des mietereigenen Öls verlangen, zumal er eventuell eine Zentralheizung einbauen möchte auf Ölbasis? Wer kann mir dazu weiterhelfen?
Vielen Dank
Der Mieter hat fristgerecht gekündigt ist hier der einzige Satz, den ich verstehe.
Die Wohnung hat keine Heizung, der Mieter hat aber eigenes Öl irgendwo im Tank? Für was?
Und - obwohl er auszieht - will er sein Eigentum in der Wohnung bzw. im Haus lassen?
Und - obwohl der VM jetzt eine Ölheizung einbauen lassen will - möchte er nicht das „alte“ Öl des Mieters in seiner tollen neuen Heizung?
Gibt es jemanden der schlauer ist als ich? Oder sollte das Problem doch besser noch einmal konkreter gefasst werden?
Fragende Grüße
Nita
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Der Mieter hat fristgerecht gekündigt ist hier der einzige
Satz, den ich verstehe.Die Wohnung hat keine Heizung, der Mieter hat aber eigenes Öl
irgendwo im Tank? Für was?Und - obwohl er auszieht - will er sein Eigentum in der
Wohnung bzw. im Haus lassen?Und - obwohl der VM jetzt eine Ölheizung einbauen lassen will
- möchte er nicht das „alte“ Öl des Mieters in seiner tollen
neuen Heizung?Gibt es jemanden der schlauer ist als ich? Oder sollte das
Problem doch besser noch einmal konkreter gefasst werden?Fragende Grüße
Nita
Also nochmal. Das Haus ist 40 Jahre alt, besitzt zwar zentrale Ölversorgung, aber für eine 95m²- Wohnung nur 1 Ölofen. Daher wird kein Nachmieter gefunden, da das Haus weder isoliert ist, noch eine Zentralheizung vorhanden ist. Nun soll EVENTUELL eine Zentralheizung mit Öl installiert werden, was zum Auszug Ende Februar 2009 noch unklar ist. Heißt, die Wohnung sollte weiterhin beheizt werden können, was ohne Öl nicht geht. Daher meine Meinung, der Vermieter sollte das Öl ablösen. Und wenn dieser es nicht mehr benötigt, weil eine Zentralheizung nicht auf Ölbasis installiert wird, muss er es abpumpen. Oder kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter, sein Öl abpumpt, auch wenn er dann seine Wohnung nach Auszug des Mieters nicht mehr beheizen kann? Bei einem nicht- isolierten Haus finde ich dies für die Wasserleitungen sehr riskant.
Hallo,
Daher meine Meinung, der Vermieter sollte das Öl ablösen.
Hier liegt anscheinend der Knackpunkt!
Es ist also so, dass im Öltank noch Öl vorhanden ist, das der Mieter bezahlt hat und nun an den Vermieter verkaufen möchte. Der Vermieter will dieses Öl aber nicht bezahlen.
Hab ich das so richtig auf den Punkt gebracht?
Der Vermieter ist nicht verpflichtet das Öl zu kaufen und kann daher vom Mieter die Mitnahme des Öls verlangen. Wenn der Mieter nun das Öl abpumpen (lassen) muss, so ist das i.d.R. mit einigen Kosten verbunden.
Ich würde mir in dieser Situation als Mieter ausrechnen was für mich günstiger ist: abpumpen lassen des Öls (wohin dann damit? kann ich es in meiner neuen Bleibe gebrauchen?) oder das Öl „abschreiben“ = dem Vermieter schenken.
Grüße von
Tinchen