ist eine Mieterhöhung, die sich auf vergleichbare Wohnungen bezieht, diese 3 Vergleichswohnungen aber nicht aufführt unrechtmäßig?
Muss eigentlich wenn diese Vergleichswohnungen aufgeführt werden, die tatsächliche Miete angegeben werden?
Ich habe gelesen, das der Mieter in die Lage versetzt werden muss, die Wohnung aufzusuchen um die Aussage des Vermieters kontrollieren zu können. Soweit so gut, aber darf eigentlich der Vermieter einem dritten (Fremden) erzählen wie hoch die Miete (der Vergleichswohnung) ist? Fällt dass dann nicht unter das Datenschutzgesetz?
Da beißt sich die Katze doch irgendwie in den Schwanz.
ist eine Mieterhöhung, die sich auf vergleichbare Wohnungen
bezieht, diese 3 Vergleichswohnungen aber nicht aufführt
unrechtmäßig?
wo ist der vergleich wenn nix aufgeführt wird???
Muss eigentlich wenn diese Vergleichswohnungen aufgeführt
werden, die tatsächliche Miete angegeben werden?
Ich habe gelesen, das der Mieter in die Lage versetzt werden
muss, die Wohnung aufzusuchen um die Aussage des Vermieters
kontrollieren zu können. Soweit so gut, aber darf eigentlich
der Vermieter einem dritten (Fremden) erzählen wie hoch die
Miete (der Vergleichswohnung) ist? Fällt dass dann nicht unter
das Datenschutzgesetz?
wenn um´s eigene geld geht, dann pfeifft doch jeder mieter auf den
datenschutz (fremder leute)!!!
Ich habe gelesen, das der Mieter in die Lage versetzt werden
muss, die Wohnung aufzusuchen um die Aussage des Vermieters
kontrollieren zu können. Soweit so gut, aber darf eigentlich
der Vermieter einem dritten (Fremden) erzählen wie hoch die
Miete (der Vergleichswohnung) ist? Fällt dass dann nicht unter
das Datenschutzgesetz?
wenn um´s eigene geld geht, dann pfeifft doch jeder mieter auf
den
datenschutz (fremder leute)!!!
Kann ich dann den Vermieter anklagen wegen Datenschutz, wenn meine Wohnung Vergleichswohnung ist und er Vertragsgeheimnisse ausplaudert ?
Kann ich dann den Vermieter anklagen wegen Datenschutz, wenn
meine Wohnung Vergleichswohnung ist und er Vertragsgeheimnisse
ausplaudert ?
Können kann man viel…
Zunächst wurde der Vertrag nicht als geheim vereinbart, zweitens muß ein VM bei einer Mietenspiegelerhebung diese Daten auch dem Amt zur Verfügung stellen, drittens wird bei einer Vergleichsmietenaufstellung nicht der Name des M benutzt, viertens werden die nötigen Daten nicht allgemein veröffentlich.
Da der M nicht Eigentümer der Wohnung ist, kann der M auch die Rechte des Eigentümers der Wohnung kaum beschneiden.
Kann ich dann den Vermieter anklagen wegen Datenschutz, wenn
meine Wohnung Vergleichswohnung ist und er Vertragsgeheimnisse
ausplaudert ?
Können kann man viel…
Zunächst wurde der Vertrag nicht als geheim vereinbart,
zweitens muß ein VM bei einer Mietenspiegelerhebung diese
Daten auch dem Amt zur Verfügung stellen, drittens wird bei
einer Vergleichsmietenaufstellung nicht der Name des M
benutzt, viertens werden die nötigen Daten nicht allgemein
veröffentlich.
mmmh wusste nicht das sowas in Verträgen explizit stehen muss, gut zu wissen.
Kann tatsächlich anonym ohne Adresse erfolgen
und 4. sind Datenschutzrechtlich unerheblich, da auf die exacte Adresse eine Personenbezogenes Datum ist.
Da der M nicht Eigentümer der Wohnung ist, kann der M auch die
Rechte des Eigentümers der Wohnung kaum beschneiden.
Klingt plausibel, da steht wahrscheinlich das berechtigte Interesse des Vermieters gegen den Datenschutz des Mieters.
Somit alles klar.
Aber schliessen wir hiermit diese Fragestellung, da doch sehr offtopic
Kann ich dann den Vermieter anklagen wegen Datenschutz, wenn
meine Wohnung Vergleichswohnung ist und er Vertragsgeheimnisse
ausplaudert ?
Können kann man viel…
Zunächst wurde der Vertrag nicht als geheim vereinbart,
zweitens muß ein VM bei einer Mietenspiegelerhebung diese
Daten auch dem Amt zur Verfügung stellen, drittens wird bei
einer Vergleichsmietenaufstellung nicht der Name des M
benutzt, viertens werden die nötigen Daten nicht allgemein
veröffentlich.
mmmh wusste nicht das sowas in Verträgen explizit stehen
muss, gut zu wissen.
Top secret, *g*, wie den Schlapphüten…
Kann tatsächlich anonym ohne Adresse erfolgen
Hmm, eher nicht. Die Anfage kommt idR vom Amt für ein bestimmtes Mietshaus. Die wünschen dann Kopien von bestimmten Verträgen mit alles…
und 4. sind Datenschutzrechtlich unerheblich, da auf die
exacte Adresse eine Personenbezogenes Datum ist.
???
Da der M nicht Eigentümer der Wohnung ist, kann der M auch die
Rechte des Eigentümers der Wohnung kaum beschneiden.
Klingt plausibel, da steht wahrscheinlich das berechtigte
Interesse des Vermieters gegen den Datenschutz des Mieters.
Somit alles klar.
Die Frage schien sowieso in Richtung Freundschaftsdienst abzuzielen…
Aber schliessen wir hiermit diese Fragestellung, da doch sehr
offtopic
Hmm, eher nicht. Die Anfage kommt idR vom Amt für ein
bestimmtes Mietshaus. Die wünschen dann Kopien von bestimmten
Verträgen mit alles…
INteressant wusste ich nicht.
und 4. sind Datenschutzrechtlich unerheblich, da auf die
exacte Adresse eine Personenbezogenes Datum ist.
???
Personenbezogen Daten nach den Datenschutzgesetzen sind daten, die sich ohne erheblichen Aufwand auf eine Person zurückführen lassen.
Also ist eine Datensatz, in dem Steht: Schlossalle Haus 17, erste Etage recht klar und eindeutig eine Personenbzogen Information.
Personenbezogen Daten nach den Datenschutzgesetzen sind daten,
die sich ohne erheblichen Aufwand auf eine Person zurückführen
lassen.
Also ist eine Datensatz, in dem Steht: Schlossalle Haus 17,
erste Etage recht klar und eindeutig eine Personenbzogen
Information.
Ja und?
Jeder kann dies am Klingelschild ablesen. Es gibt das Telefonbuch, das Hauseigntümerbuch und die Schufa etc. Kann sich jeder beschaffen ohne das der Bewohner etwas bemerkt. Wäre dies nicht so, hätte die Wirtschaft, und nicht nur die ein großes Probelm.
Gute NAcht
???
Kann es sein, das da eine Angst wäre wo sie nicht hingehört?
Personenbezogen Daten nach den Datenschutzgesetzen sind daten,
die sich ohne erheblichen Aufwand auf eine Person zurückführen
lassen.
Also ist eine Datensatz, in dem Steht: Schlossalle Haus 17,
erste Etage recht klar und eindeutig eine Personenbzogen
Information.
Ja und?
Jeder kann dies am Klingelschild ablesen. Es gibt das
Telefonbuch, das Hauseigntümerbuch und die Schufa etc. Kann
sich jeder beschaffen ohne das der Bewohner etwas bemerkt.
Wäre dies nicht so, hätte die Wirtschaft, und nicht nur die
ein großes Probelm.
Also es ging mir um die Frage, ob es Verstoß gegen das Datenschutzgesetz ist, wenn ein Vermieter, an beliebe Dritte Informationen über die zwischen Mieter und Vermieter getroffen vertraglichen Vereinbarungen (Miethöhe) weitergibt.
War für mich nur eine reine Frage aus Interesse, da sich irgendwie da Gesetzte in ihren Aussagen/Anwendungen diametral gegenüberstehen.
(BDSG vs. Mietrecht und wie man eine Erhöhung begründen kann)
Kann es sein, das da eine Angst wäre wo sie nicht hingehört?
Nein, nicht um Angst, sondern um Datenschludereien. Wie gesagt reines Interesse, weil es mit irgendwie komisch vorkommt.
Anderseits: Du fändest doch sicherlich auch nicht fein, wenn dein Arbeitgeber an dritte (deinem Nachbarn) die Info rausrückt wieviel Geld du verdienst.
Oder wenn andere Leute die Inhalte der Verträge die sie mit dir haben, beliebig in die Welt posaunen.
Falls dies kein Problem für dich sein sollte…
Ich fände das nicht gut, was nichts mit ANGST zu tun hat.