Servus,
das ist nicht nur erlaubt, sondern bei gemischt genutzten Immobilien oft genug die einzige Möglichkeit, eine ordentliche Abrechnung zu erstellen, weil das mit den umlagefähigen Betriebskosten bei gewerblicher Nutzung doch deutlich anders aussehen kann als bei Mietwohnungen.
Freilich muss dabei gewährleistet sein, dass in einem ersten Schritt der gewerblich genutzte Teil des Objekts und die vermieteten Wohnungen sauber getrennt werden. Für diese Trennung gibt es verschiedene Möglichkeiten, und Du kannst der Betriebskostenabrechnung (zusammen mit den dazu vorgelegten Belegen - lass Dir Kopien machen, auch wenn sie 20 Cent kosten: der Teufel steckt da im Detail) entnehmen, wie sie vorgenommen worden ist.
Ob die Abrechnung richtig und zulässig ist, lässt sich wie immer nur anhand der einzelnen darin aufgeführten Positionen in Verbindung mit den dazu vorgelegten Nachweisen prüfen.
Schöne Grüße
MM