Mieterhaus mit Gewerberäumen - Beko

Hallo,
ich wohne in einem Haus mit 8 Mietparteien und Gewerberäumen.
Der Besitzer des Hauses betreibt im EG einen Laden und daneben bzw. darüber sind unsere Wohnungen verteilt. Die Bewirtschaftung des Hauses hat eine Immobilienfirma übernommen, die
auch die Betriebskostenabrechnung erstellt.
Nun meine Frage, in unseren Beko’s werden die Gewerberäume generell nicht mit aufgeführt, ist das erlaubt?

VG Thomas

Hallo,

hast Du mal bei der Hausverwaltung nachgefragt, wie das konkret abgerechnet wird?
Natürlich muss sich der Gewerbebetrieb an den normalen Hauskosten wie Treppenhausreinigung etc., Versicherungen, Schneeräumung usw. beteiligen.
Wasser, Heizung und Müll kann (und sollte) getrennt werden, was nat. entsprechende Messgeräte / eigene Mülltonnen erfordert.

Gruß,
Paran

Frage zurück: Bist Du Dir sicher bzw. woher weißt Du das?

Normalerweise siehst Du auf Deiner Abrechnung:

  • Gesamt-qm
  • Gesamtkosten
  • Deine qm
  • Deine Kosten

Auf Deiner Abrechnung sind die anderen 7 Wohnungen genausowenig aufgeführt wie die Gewerberäume.

Du müßtest also die Abrechnungen von den anderen 7 Mietern vorliegen haben, um überhaupt checken zu können, ob z.B. die angegebenen Gesamt-qm stimmen oder nicht.
Das wäre ein möglicher erster Schritt zur Klärung, ohne gleich ein Faß gegenüber dem Eigentümer/der Hausverwaltung aufmachen zu müssen.

Gruß

Hängt von der Art ab, wie das ganze aufgeteilt ist.
Denn zum Teil haben gewerbetreibende andere Nebenkosten als Private Mieter, z.b. anderen Grundsteueranteil oder andere Müllkosten. Ist auch von der Kommune abhängig.

Diese Objekt spezifische Kosten dürfen nicht auf die Wohnungen mit übertragen werden. Dafür gibt es den Vorwegabzug. Allerdings muss auf den Abzug darauf hin gewiesen werden.

Kommt es zu keiner besonderen Betrachtung der Gewerberäume wird ganz normal abgerechnet.

Servus,

das ist nicht nur erlaubt, sondern bei gemischt genutzten Immobilien oft genug die einzige Möglichkeit, eine ordentliche Abrechnung zu erstellen, weil das mit den umlagefähigen Betriebskosten bei gewerblicher Nutzung doch deutlich anders aussehen kann als bei Mietwohnungen.

Freilich muss dabei gewährleistet sein, dass in einem ersten Schritt der gewerblich genutzte Teil des Objekts und die vermieteten Wohnungen sauber getrennt werden. Für diese Trennung gibt es verschiedene Möglichkeiten, und Du kannst der Betriebskostenabrechnung (zusammen mit den dazu vorgelegten Belegen - lass Dir Kopien machen, auch wenn sie 20 Cent kosten: der Teufel steckt da im Detail) entnehmen, wie sie vorgenommen worden ist.

Ob die Abrechnung richtig und zulässig ist, lässt sich wie immer nur anhand der einzelnen darin aufgeführten Positionen in Verbindung mit den dazu vorgelegten Nachweisen prüfen.

Schöne Grüße

MM