Hallo,
für eine Wohnung soll nach einer Modernisierung mehr Miete gezahlt werden.
Es handelt sich um eine 11/2 Zimmer Wohnung von 41,25 m².
Es werden im Sommer die alten Holzverbundfenster incl. Balkontür gegen neue Kunstofffenster ausgetauscht. Auch die Fassade wird einen Vollwärmeschutz bekommen.
Der Mieter sieht ein, daß diese Maßnahmen auf jeden Fall notwendig sind. Gerade im Winter sind die alten Fenster und die nicht isolierte Außenwand (z.B. im Badezimmer) nicht sehr vorteilhaft.
Allerdings ist dadurch ein monatlicher Mieterhöhungsbeitrag von 41,55€ für die Modernisierung der Fassade und 31,61€ für die neuen Fenster errechnet worden. Das sind ganze 73 Euro zusätzlich im Monat.
Das ist natürlich für diese kleine Wohnung ne ganze Stange mehr Miete. Zur Zeit zahlt der Mieter 346 Euro Warmmiete.
Da hat sich der Mieter doch mal kurz hinsetzen müssen, als es das las.
Die Verwaltung meinte, daß es gar nicht sicher sei, daß diese Summe letztendlich wirklich berechnet wird. Es kann sein, daß für diese Wohnung auch eine geringere Berechnung zustande kommt. Die Wohnung wird nicht von einer Gesellschaft vermietet, sondern von einem privaten Vermieter.
Ansonsten ist der Mieter mit allem sehr zufrieden. Die Wohnung befindet sich in einer guten Wohngegend (dafür sind die 346 Euro bisher wirklich nicht viel). Auch die Verwaltung ist wirklich prima. Alles ist sehr persönlich und vertrauensvoll.
Der Mieter interessiert sich hier jetzt mal für andere Meinungen bezügl. der Mieterhöhung. Kommt es anderen auch so viel vor?
Vielen Dank
bei einer modernisierung dürfen max. 11% der entstandenen kosten dauerhaft zur die miete hinzuberechnet werden - unabhängig von der größe der wohnung.
jetzt kommt es also drauf an, wie hoch die gesamtkosten waren. das lässt sich ja aber anhand der rechnungen nachvollziehen.
Hallo Jens,
Das mit den 11% steht so auch in der Ankündigung für die Modernisierungsmaßnahmen.
Also kann es tatsächlich sein, daß es weniger sein könnte?
Viel Grüße
Maternus
Hallo !
Ja,könnte es,aber wirds wohl nicht.
Warum auch,es werden die gesamten Modernisierungskosten ermittelt und davon kann dann 11 % auf die JAHRESMIETE aufgeschlagen werden.
Also wäre die Investition in ca. 9 Jahren abgezahlt,aber die Miete wird dann NICHT wieder gesenkt ! Die bleibt auf der Höhe,sie kann natürlich im Rahmen erhöht werden,wie sonst auch.
MfG
duck313
Hallo,
Warum auch,es werden die gesamten Modernisierungskosten
ermittelt und davon kann dann 11 % auf die JAHRESMIETE
aufgeschlagen werden.
nein, nicht die gesamten Modernisierungskosten (also die Kosten für die neuen Fenster zzgl. Montage etc.). Von diesem Betrag sind ggf. Instandhaltungs-/Instandsetzungskosten und einiges anderes abzuziehen. Des weiteren muss der gesamte Prozess der Modernisierung von Ankündigung bis Mieterhöhungserklärung den Spielregeln entsprechen.
Wenn das Verhältnis zum VM und Verwalter OK und die Miete sowieso angemessen ist, dann ist gewiss die Toleranz des M größer. Grobe Schnitzer bleiben aber trotzdem grobe Schnitzer.
http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/mieterhoehung-na…
Grüße
osmodius
41,55 €/mon bedingt bei 11% 4.500 € Kosten für anteilige Fassadenfläche. Macht bei 80 €/m² (was recht viel ist) anteilig 56 m² Fläche.
31,61 €/mon => 3.450 €. Was bei mind. 1 Fenster und Tür nicht wirklich viel ist.
Vermisst wird, wie schon angesprochen, der Abzug eines Instandsetzungsanteiles.
vnA
Hallo nochmals !
Ja,das stimmt mit der Einschränkung.
Vermieter muß z.B. beim Fenstertausch den sowieso erforderlichen Renovierungs- oder Reparaturanteil herausrechnen,der beim einfachen Ersatz Alt für Neu angefallen wäre.
Den hätte er ja nicht umlegen dürfen.
Hatte das alte Holzfenster mit Einfachglas nach langer Nutzung nunmehr einen undichten Rahmen,schloß nicht mehr gut und war also verschlissen und mußte ersetzt werden,dann kann man natürlich ein modernes Isolierglasfenster als Ersatz einsetzen lassen.
Die Kosten für ein gleichwertiges einfaches Austauschfenster muß der Vermieter von den Fensterkosten abrechnen,nur die Mehrkosten kann er zu 11% auf die Jahresmiete umlegen.
Bei einer Fassadendämmung wäre z.B. der neue Deckanstrich auch irgendwann auf der Altfassade erforderlich gewesen,der muß wohl evtl. auch abgezogen werden.
Auch sonst sind natürlich Formalien zu beachten,Ankündigung der Modernisierung mit Kosten,Dauer der Baumaßnahme und Mieterhöhung usw.
MfG
duck313
Vielen Dank für die Einschätzungen
OwT