Kann mein Mieter eine Mieterhöhung auf Basis von „vergleichbaren“ Wohnungen durchsetzen, wenn ein Nachbar mit genau derselben Wohnung (gleicher Schnitt und qm) unter mir weniger Miete zahlt, als was bei der Mieterhöhung gefordert wird? Dieser hat kein Mieterhöhungsverlangen erhalten.
Ein Vermieter ist nicht verpflichtet für jede Wohnung , sei sie auch sehr ähnlich , die gleiche Miete zu verlangen .
Hallo, dazu kann ich keine Aussage machen.
Eklis64
Hallo spacefey, Sei doch froh, wenn Dein Mieter eine Mieterhöhung durchsetzt, das füllt Dein Bankkonto…- Ich glaube, Du hast Dich verschrieben und meintest anfangs VERMIETER statt MIETER…
Also der Vermieter muß sein Mieterhöhungsverlangen begründen. Dies kann er lt. Gesetz z.B. durch Nachweis von drei adäquaten Wohnungen (diese müssen in der gleichen Gemeinde/Stadt oder allernächster Gemeinde/Stadt liegen). Er muß diese Wohnungen direkt benennen (Straße, Hausnr., ggf. Etage).- Ob der Nachbar eine Mieterhöhung erhalten hat oder nicht, braucht sie nicht zu interessieren (der Vermieter kännte ihn auch für Null Euro wohnen lassen).- Dein Einzugsdatum darf nicht eher, als 2 Jahre zurückliegen, sonst ist die Mieterhöhung nicht rechtens.- Gruß, Achim
Kann er im Prinzip. Du musst aber die Mieterhöhungserklärung von Fachleuten (z.B. beim nächsten Mieterverein), ob sie wirksam ist.