Hallo an alle!
Angenommen eine ältere gutgläubige Dame hat ein Schreiben vom privaten Vermieter bekommen, in dem er sie im (Februar oder-) März 2008 auffordert, ab dem 01.06.2008 50,00 Euro mehr Kaltmiete zu zahlen (KEINE Nebenkosten, die sind extra). Ohne jegliche Begründung und auch ganz informell.
Nun zahlt die dame anständig ab 01.06.2008 die 50 Euro mehr, obwohl die Mieterhöhnung nicht korrekt begründet wurde …
Ist nun die Mieterhöhnung so als „anerkannt“ oder akzeptiert zu betrachten, oder hat die Dame eine Möglichkeit ihr Geld zurück zu bekommen?
Oder wie sieht das ganze rechtlich aus? Ist es jetzt alles so als gegeben hinzunehmen?
liebe Grüße
Jasmin
Hallo,
die Zustimmung zur Mieterhöung muss nicht ausdrücklich bzw. schriftlich erfolgen. Der Mieter kann seine Zustimmung auch dadurch erteilen, indem er einfach den erhöhten Betrag überweist. Wenn einige Monate lang der erhöhte Betrag überwiesen wurde, gilt dieses als Zustimmung.
Hallo,
das dachte ich mir schon so.
Danke
liebe Grüße
Jasmin
Man müsste dne Vertrag kennen, aber prinzipiell kann der VM mit dem Mieter alles aushandeln. Wenn also beide unterschreiben ist davon auszugehen das beide es wollen.
Somit müsste es schon eine Täuschung sein oder gegen andere gute Sitten verstossen damit es nichtig werden könnte…
Grüße
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