Mieterhöhun

Hallo,

eine rein fiktive, glücklich, fröhlich beschwingte Familie, lebt zur Miete in einem Einfamilienhaus.

Der, freundliche Vermieter hat nun eine Mieterhöhung gewünscht.

Soweit völlig in Ordnung!

Nun kommt das fiktive Schreiben und die Familie blickt nicht ganz durch. Es droht Ungemacht…

Bisher zahle die Familie 840 Euro plus 40 Euro Nebenkosten.
Nun wird die Miete auf 900 Euro plus 40 Euro Nebenkosten erhöht.

Der Vermieter gibt an, es handelt sich um eine Mieterhöhung von 2%.
Die bisherige Mietdauer beträgt 2,5 Jahre.
Die Miete soll zum Jahreswechsel erhöht werden, dann wohnt die Familie ca. 3 Jahre in der Immobilie.

Grundsätzlich ist gegen eine Mieterhöhung nichts einzuwenden.
Allerdings versteht die Familie die Rechnung nicht ganz. Wenn die Miete um 60 Euro pro Monat angehoben wird, entspricht das doch nicht 2%.
Oder wie wird da gerechnet?
Vielleicht hat die Familie ja irgendwo einen Denkfehler, oder Mieten werden irgendwie anders berechnet.

Da der fiktive Vermieter, real sehr nett ist, will die Familie nicht eifach hin marschieren und auf einen Fehler aufmerksam machen.

Vielleicht liegt der Fehler ja auch bei der Familie.
Frage also:
Sind das echt 2%?
Und sind 60 Euro pro Monat an Erhöhung in Ordnung?

Vielen Dank

Jenny

Nun ja, Mathematik ist ja nun nicht jedermanns Lieblingsthema. Vielleicht war es auch nur ein Schreibfehler.
Wichtig ist, dass die Kappungsgrenze von 20% = 168€ nicht erreicht wurde.
Bleibt nur die Frage, was als Grundlage der Erhöhung angeführt wurde und ob diese Basis so in Ordnung ist. (Mietspiegel, Vergleichswohnungen, Gutachten)

vnA

Hallo!

60 € können schon in Ordnung sein. Gibt der Vermieter einen Grund für die Erhöhung an? Steht etwas über Mieterhöhungen im Mietvertrag? Wurde vielleicht eine Staffelmiete vereinbart?

LG, Tine

Hallo Jenny,

sind 60 Euro pro Monat an Erhöhung in Ordnung?

prinzipiell kann der Betrag von 60 Euro schon OK sein. Dabei kommt es auch darauf an wie die Mieterhöhung begründet wurde.

Sind das echt 2%?

Nein, mit den 2 % stimmt etwas nicht. Entweder der Vermieter hat sich verrechnet, oder er hat sich verschrieben.

Wenn der Vermieter umsatzsteuerpflichtig ist, und deswegen in der Miete Mehrwertsteuer enthalten ist, dann komme ich zu folgendem Ergebnis.

http://www.abload.de/img/1wrkhn.jpg

Sollte der Vermieter nicht umsatzsteuerpflichtig sein, dann müsste das Ergebnis so aussehen.

http://www.abload.de/img/1h9kup.jpg

Wie man an diesen Beispielen sehen kann, ergibt sich in beiden Fällen eine Erhöhung um 7,14286 %.

Der Unterschied besteht darin dass der Vermieter im ersten Fall nur 50,42 € Mieterhöhung erhält (9,58 € Erhöhung bekommt das Finanzamt).

Im zweiten Fall gehen die 60 € Erhöhung zu Gunsten des Vermieters.

Weitere Steuern des Vermieters habe ich in beiden Fällen nicht berücksichtigt.

Gruß
N.N