Hallo,
die Miete soll aufgrund des Mietspiegels 2002 erhöht werden??
Es gibt aber mittlerweile den Mietspiegel 2004.
Kann die Mieterhöhung nach dem Mietspiegel 2002 noch wirksam verlangt werden???
Gruß
Sid
Hallo,
die Miete soll aufgrund des Mietspiegels 2002 erhöht werden??
Es gibt aber mittlerweile den Mietspiegel 2004.
Kann die Mieterhöhung nach dem Mietspiegel 2002 noch wirksam verlangt werden???
Gruß
Sid
Hallo,
die Miete soll aufgrund des Mietspiegels 2002 erhöht werden??
Es gibt aber mittlerweile den Mietspiegel 2004.
Kann die Mieterhöhung nach dem Mietspiegel 2002 noch wirksam
verlangt werden???Gruß
Hallo,
eine Miete ist immer nach dem neuesten Mietspiegel zu erhöhen. Es hindert Dich jedoch niemand nach dem alten Mietpsiegel eine geringere Miete zu verlangen. War jedoch - was es durchaus gibt - im letzten Mietspiegel die Wohnung höher bewertet als im neuen Mietspiegel muss der neuen Mietspiegel verwendet werden. Schlichtweg. Du darfst immer weniger wie im aktuellen Mietspiegel verlangen, aber nicht mehr, wenn Du Dich auf den Mietspiegel berufst. Bei der Mieterhöhung ist zu beachten, dass bis zu einem neuen Ersuchen auf Zustimmung zur Mieterhöhung mindestens ein Jahr vollendet sein muss. Ausserdem kann die Miete innerhalb von drei Jahren nur um 20 % erhöht werden.
Gruss Günter
Hi,
danke für die hilfreiche Auskunft.
Gruß
Sid