Hallo,
ich habe meine ETW seit dem 01.08.2003 vermietet. Ab welchem Zeitpunkt ist es möglich eine Mieterhöhung vorzunehmen. Mir ist bekannt, dass eine Mieterhöhung alle drei Jahre bis max. 20% möglich ist. Muß die Mieterhöhung begründet werden, oder reicht hier lediglich ein einfaches Schreiben in welchem die prozentuale Mieterhöhung mitgeteilt wird (wo gibt es ggf. Musterschreiben für Mieterhöhungen?).
Vielen Dank!
Hallo Frank,
grundsätzlich kann die Mieterhöhungserklärung erst nach Ablauf von 12 Monaten nach der letzten Mietererhöhung dem Mieter zugeleitet werden. Der Zugang einer Mieterhöhungserklärung vor dem 01.08.2004 ist daher unwirksam. Der Vermieter kann die Miete innerhalb von drei Jahren um 20 % erhöhen.
Eine Mieterhöhung kann durch Mietspiegel ( in diesem Fall muss ein Auszug aus dem betreffenden Mietspiegel beigefügt werden ), druch mindestens drei Vergleichswohnungen ( die Wohnungen müssen benannt werden ) oder durch Mietwertgutachten ( muss beigefügt werdne ) begründet werden. Die ortsüblichen Mietpreise sind zu beachten.
ich habe meine ETW seit dem 01.08.2003 vermietet. Ab welchem
Zeitpunkt ist es möglich eine Mieterhöhung vorzunehmen. Mir
ist bekannt, dass eine Mieterhöhung alle drei Jahre bis max.
20% möglich ist. Muß die Mieterhöhung begründet werden, oder
reicht hier lediglich ein einfaches Schreiben in welchem die
prozentuale Mieterhöhung mitgeteilt wird (wo gibt es ggf.
Musterschreiben für Mieterhöhungen?).
Eine prozentuale Mieterhöhung in dieser Form wäre unwirksam. Dem Mieter muss auf jeden Fall der EURO-Betrag mitgeteilt werden.
Gruss Günter