Hallo,
angenommen, es bestünde ein Mietvertrag über den Zeitraum von 5 Jahren, bei dem die Miete jedes Jahr um 7,50 Euro erhöht wird. Nun soll das Verhältnis um weitere 5 Jahre verlängert werden und es wurde schon erwähnt, dass „über die Konditionen noch verhandelt werden muss“. In den 5 Jahren wurde lediglich durch den Vermieter ein defektes Fenster ausgetauscht (es regnete rein), ansonsten wurde nichts investiert (man nehme hier bitte auch an, dass ein weiteres Fenster bereits halb durchgefault ist und vermutlich auch nicht ersetzt werden soll). Würden dieses Umstände dem Vermieter das Recht geben, weiterhin eine Staffelmiete zu vereinbaren? 2-FH, ca. Bj. 80, 3-Zimmer-DG-Wohnung, Parkettboden, Bad mit Wanne und Dusche, alte Einbauküche, Balkon. Wfl. nach Abzug der Schrägen ca. 78 qm.
Man nehme an, der Mieter würde den Vorschlag machen, anstelle der Mieterhöhung eine neue Duschkabine einzubauen?!? Wäre so etwas machbar?? Quasi, dass als Gegenleistung für die Mieterhöhung auch mal die Wohnqualität erhöht wird und nicht immer nur mehr bezahlt wird!?!?
Grüßle,
Sonja