Mieterhöhung

Hallo,
angenommen, es bestünde ein Mietvertrag über den Zeitraum von 5 Jahren, bei dem die Miete jedes Jahr um 7,50 Euro erhöht wird. Nun soll das Verhältnis um weitere 5 Jahre verlängert werden und es wurde schon erwähnt, dass „über die Konditionen noch verhandelt werden muss“. In den 5 Jahren wurde lediglich durch den Vermieter ein defektes Fenster ausgetauscht (es regnete rein), ansonsten wurde nichts investiert (man nehme hier bitte auch an, dass ein weiteres Fenster bereits halb durchgefault ist und vermutlich auch nicht ersetzt werden soll). Würden dieses Umstände dem Vermieter das Recht geben, weiterhin eine Staffelmiete zu vereinbaren? 2-FH, ca. Bj. 80, 3-Zimmer-DG-Wohnung, Parkettboden, Bad mit Wanne und Dusche, alte Einbauküche, Balkon. Wfl. nach Abzug der Schrägen ca. 78 qm.
Man nehme an, der Mieter würde den Vorschlag machen, anstelle der Mieterhöhung eine neue Duschkabine einzubauen?!? Wäre so etwas machbar?? Quasi, dass als Gegenleistung für die Mieterhöhung auch mal die Wohnqualität erhöht wird und nicht immer nur mehr bezahlt wird!?!?

Grüßle,
Sonja

Hallo,

sei doch froh, dass Du so einen netten Vermieter hast. 7,50 Mieterhöhung im Jahr!

Hast Du an der Tankstelle mal gefragt, warum der Spritt mehr kostet als vor 5 Jahren, beim Einzelhändler oder bei Deinem eigenen Arbeitgeber.

Sicher kannst Du mit ihm einen vernünftigen Kompromiss schließen, wenn Du schöner wohnen willst - und auch bereit bist, mehr zu zahlen.

Gruß

Peter

Hallo Peter,
die 7,50 Euro sind pro Jahr x 12 Monate. Das sind jetzt also ca. 30 Euro mehr monatlich. Ist das echt billig? Was zahlt man denn sonst so an Mieterhöhung, ohne als Gegenleistung dafür mehr Wohnqualität zu erhalten?? Bin ich da so falsch auf dem Dampfer?
Vermutlich wird uns eh erst die NK-Abrechnung nach den 5 Jahren erschlagen, die trotz regelmäßigen und wiederholten Nachfragens bis heute noch nicht da ist!

Grüßle,
S.

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Hallo,

rechne doch einfach mal aus, um wieviel Prozent Deine Wohnung pro Jahr teurer geworden ist. Wenn Du bei 2 - 3 % bist, hast Du grade mal die Inflation mitgenommen.

Im Mietspiegel siehst Du, ob Deine Wohnung teuer oder billig ist.

Die Nebenkosten sind in den letzten JAhren so dramatisch gestiegen, dass Dir so ein kleines Darlehen sicher gut tut. Ausserdem verjähren die Ansprüche irgendwann auch mal. Reagieren musst Du doch nur, wenn Du mehr zahlst, als Du verbrauchst.

Gruß

Peter

Hallo,

auf den sonstigen Text in diesem Thread möchte ich nicht eingehen.

Vorab. Mieterhöhung und Mängel sind zwei getrennte Dinge. Eine Mieterhöhung muss mit den im Gesetz vorgesehenen Gründen begründet werden.

Ein Mangel muss dem Vermieter mitgeteilt werden, er muss zur Beseitigung des Mangels aufgefordert werden und notfalls wird eine Mietminderung vorgenommen.

angenommen, es bestünde ein Mietvertrag über den Zeitraum von
5 Jahren, bei dem die Miete jedes Jahr um 7,50 Euro erhöht
wird. Nun soll das Verhältnis um weitere 5 Jahre verlängert
werden und es wurde schon erwähnt, dass „über die Konditionen
noch verhandelt werden muss“. In den 5 Jahren wurde lediglich
durch den Vermieter ein defektes Fenster ausgetauscht (es
regnete rein), ansonsten wurde nichts investiert (man nehme
hier bitte auch an, dass ein weiteres Fenster bereits halb
durchgefault ist und vermutlich auch nicht ersetzt werden
soll). Würden dieses Umstände dem Vermieter das Recht geben,
weiterhin eine Staffelmiete zu vereinbaren? 2-FH, ca. Bj. 80,
3-Zimmer-DG-Wohnung, Parkettboden, Bad mit Wanne und Dusche,
alte Einbauküche, Balkon. Wfl. nach Abzug der Schrägen ca. 78
qm.

Grundsätzlich, es handelt sich hierbei auch noch um einen Altvertrag. Es kann zwischen Mieter und Vermieter weiterhin eine Staffelmiete vereinbart werden.

Man nehme an, der Mieter würde den Vorschlag machen, anstelle
der Mieterhöhung eine neue Duschkabine einzubauen?!? Wäre so
etwas machbar?? Quasi, dass als Gegenleistung für die
Mieterhöhung auch mal die Wohnqualität erhöht wird und nicht
immer nur mehr bezahlt wird!?!?

Machbar ist alles. Nur hier steht wohl auf einer Seite ein raffgieriger Vermieter, der sich auf Kosten Dritter seine Räume richten lassen will, zudem Miete kassiert und Mängel nicht beseitigt. Wo die Wohnqualität gehoben wird, wenn die Fenster undicht sind und die Rahmen faulen, bleibt mir leider verschlossen.

Gruss Günter