Hallo,
mein Vermieter hatte mir vor mehr als einem Jahr mal angedeutet, dass ich, da ich sicherlich auch Gehaltserhöhungen im Verlaufe der Zeit (Mietvertrag ist vom Jan. 1999) erhalten hätte, ich mich auch mal dem Gedanken nähern sollte zukünftig eine höhere Miete zu zahlen.
In einem Beitrag hier im Forum waren eine Reihe von Gründen für die Möglichkeit einer Mieterhöhung aufgeführt (leider habe ich mit dem Navigieren in den Forenbeiträgen noch Schwierigkeiten) Jedenfalls trafen diese Gründe zu. Gibt es trotzdem eine schickliche Möglichkeit um die Erhöhung drumherum zu kommen. Für den Ort gibt es keinen Mietspiegel.
Danke im voraus für Hinweise.
Gruss
Horst
Hallo Schnetter,
stand in den Gründen für eine Mieterhöhung wirklich auch die (womöglich) erhaltenen Gehaltserhöhungen eines Mieters???
Davon habe ich ja noch nie nicht gehört! Wäre mir völlig und ganz neu. Vor einigen Jahren habe ich mich mal intensiv mit dem Thema beschäftigt und da ist mir der Grund auch nicht untergekommen.
Soweit ich weiss, kann ein Vermieter immer die Miete an die ortsüblichen Vergleichsmieten anpassen. In einem Jahr aber höchsten 20% Erhöhung. Wenn die Miete dann noch unter der Vergleichsmiete liegt, erst wieder nach 12 vollen Monaten.
Die Vergleichsmiete muss aber nicht zwingend durch einen Mietspiegel nachgewiesen sein. Sie kann auch (wenn ich das noch richtig im Kopf habe) durch den Nachweis von drei gleichartigen Mietobjekten in der näheren Umgebung aufgezeigt werden.
Aber die Aussage: „Na, Sie haben doch sicher Gehaltserhöhung gekriegt, da nehme ich doch auch mal gleich mehr“ würde ich ablehnen. Genausogut könntest du deinem Vermieter sicher locker nachweisen, wofür deine evtl. Gehaltserhöhung so alles draufgegangen ist: Höhere Steuern, höhere Lebenshaltungskosten, höhere Versicherungsbeiträge etc. etc. etc.
Jedenfalls wäre ich absolut platt, wenn dies wirklich ein rechtlich haltbarer Grund sein würde.
Gruß
Nita
Hallo Nita,
ich müßte mir die exakte Formulierung noch mal aus dem Schreiben des Vermieters entnehmen, aber ich denke, dass mich mein Gedächtnis nicht trügt.
Ich hatte das erst einmal als Versuchsballon seinerseits genommen, er ist auch in späteren Schreiben (wir korrespondieren schon ab und an mal wegen Unstimmigkeiten in der Nebenkostenrechnung) nicht wieder zu diesem Thema zurückgekehrt.
Ich wollte mich , ohne konkreten Anlass, nur mal eben so auf derartige Unwägbarkeiten vorbereiten und hatte deshalb diese Frage gestellt.
Bisher unklar war mir die Sache mit der Vergleichsmiete, was aber durch Deine Ausführungen mir nun auch eindeutiger ist. Sicherlich werde ich, wenn es vor unserem Auszug (als Rentner kann man sich in Schwaben keine Mietwohnung mehr leisten) zu einer Konkretisierung seines Anliegens kommt, meine Rechtsschutzversicherung befragen.
Ganz herzlichen Dank für die Information.
Gruss
Horst
Guten Morgen,
ich könnte jetzt viel schreiben, aber da verlinke ich lieber
http://www.rechtbekommen.de/miete/preis.html
In diesem Rahmen kann der VM die Miete erhöhen.
Er wird sich wohl kaum schriftlich auf dein gestiegenes Einkommen berufen - denn dann könntest du ohne Probleme die Erhöhung ablehnen.
Gruß Ivo
Hallo,
der Vermieter kann die Miete innerhalb von drei Jahren um 20 % erhöhen und zwar im Rahmen der ortsüblichen Mieten.
Die Mieterhöhung ist zu begründen und gilt nach Zugang bis zum 3. Werktag des Monats auf den darauffolgenden Monat. Also bis 03.12. ab 01.02.2006.
Begründet werden muss die Mieterhöhung mit mindestens drei Vergleichswohnungen, oder mit einem Mietspiegel ( hier muss der Teil des Mietspiegels, der für die Mieterhöhung verwendet werden soll in Kopie beigefügt sein) , oder mit Daten einer Mietpreissammlung einer gemeinsam von Haus & Grund und Mietervereinen betriebenen Datenbank. Mieterhöhungen wegen gestiegener Kosten oder gar wegen Gehaltserhöhungen sind nicht wirksam.
Grüsse Günter
mein Vermieter hatte mir vor mehr als einem Jahr mal
angedeutet, dass ich, da ich sicherlich auch Gehaltserhöhungen
im Verlaufe der Zeit (Mietvertrag ist vom Jan. 1999) erhalten
hätte, ich mich auch mal dem Gedanken nähern sollte zukünftig
eine höhere Miete zu zahlen.
In einem Beitrag hier im Forum waren eine Reihe von Gründen
für die Möglichkeit einer Mieterhöhung aufgeführt (leider habe
ich mit dem Navigieren in den Forenbeiträgen noch
Schwierigkeiten) Jedenfalls trafen diese Gründe zu. Gibt es
trotzdem eine schickliche Möglichkeit um die Erhöhung
drumherum zu kommen. Für den Ort gibt es keinen Mietspiegel.
Danke im voraus für Hinweise.
Gruss
Horst
Hallo Günter,
vielen Dank für Deine Ausführungen. Insbesonders Deine Darstellung zu Dieser „Vergleichsmieten-Angelegenheit“ ist sehr umfassend und zeigt mir auf, worauf ich zu achten habe.
Beste Grüsse
Horst