Nehmen wir an, jemand wohnt seit 11 Jahren in einer Mietwohnung und die Miete wurde noch nie erhöht. Das Haus ist sehr alt, Bj. 1890. Seit 2 Jahren hat jemand das ganze Haus mit 3 Wohneinheiten gekauft. Nun möchte der Vermieter auf einen Schlag die Kaltmiete von 368€ auf 430€ erhöhen, das sind rund 17%. Es wurde vom Vermieter in den 10 Jahren nichts renoviert oder modernisiert. Er argumentiert, es gab ja schon seit 10 Jahren keine Mieterhöhung. Was hätte der Jenige für Chancen sich dagegen zu wehren? Wie könnte eine Antwort mit Gegen-Argumentation aussehen?
einen Schlag die Kaltmiete von 368€ auf 430€ erhöhen, das sind
rund 17%. Es wurde vom Vermieter in den 10 Jahren nichts
renoviert oder modernisiert. Er argumentiert, es gab ja schon
seit 10 Jahren keine Mieterhöhung. Was hätte der Jenige für
Chancen sich dagegen zu wehren? Wie könnte eine Antwort mit
Gegen-Argumentation aussehen?
Die Kappungsgrenze liegt bei 20% in 3 Jahren bei Berücksichtigung des Mietspiegels. Mit 17% liegt der V in dem Bereich und es gibt nichts gegenzuargumentieren, ausser auszuziehen
Hi,
man könnte mal in den örtlichen Mietspiegel schauen, ob die Miete noch angemessen oder zu teuer ist (Mietwucher). Dann könnte man sich evtl. wehren (Mieterschutzverein).
Daraus folgt: Es ist Sache des Vermieters die Berechtigung der Mieterhöhung darzulegen.
Die Mieterhöhung gilt frühestens mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem „Erhöhungsverlangen“.
Der Vermieter kann die Miete nicht einfach so erhöhen, der Mieter muss der Erhöhung zustimmen ! (Aber Vorsicht: Macht er es nicht, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen, § 558 b Absatz 2 BGB, und wird damit durchkommen, wenn sein Erhöhungsverlangen an sich berechtigt war).
Meist wird hier schon formell soviel falsch gemacht, dass man die Erhöhung zumindest einige Monate hinauszögern kann.
Ob die Erhöhung letztlich zu begründen ist, lässt sich von hier natürlich nicht sagen. Natürlich gibt es da Abschläge für ein Haus aus 1890 und ggf. für den jeweiligen Wohnstandard.
Da ist sehr viel eine Frage des konkreten Einzelfalls und davon
wie stark die Verhandlungssituation des Mieters ist.
Gibt es wirkliche Mängel an der Wohnung, die man für eine geringere Miete weiterhin bereit wäre zu akzeptieren ?, wie ist der Mietmarkt in der konkreten Gegend ? kann der Mieter realistisch damit drohen, dann auszuziehen ? Wie stark ist die Rechtsposition des Vermieters
(= wie marktgerecht ist die bisherige Miete wirklich) ?
Kann man sich vielleicht auf eine stufenweise Erhöhung einigen ?
Mit ein bischen Verhandlungsgeschickt sollte man da einiges erreichen können.
Gruß, trobi
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