Mieterhöhung

Hallo Experten,

bei einer Mieterhöhung kann ja ein vom Gutachter erstelltes Expose als Grundlage für diese erhöhung massgebend sein (wenn keim Mietspiegel und Vergleichsmieten vorliegen).

Wie lange ist dieses Gutachten gültig?

z.B. Erstellung 03/2004

  • > Mieterhöhung wurde aber erst 11/2004 gemacht

Kann dieses Gutachten für eine Folgeerhöhung ab 11/2007 nochmals verwendet werden oder wird in diesem Fall ein neues Gutachten nötig sein?

Vielen Dank
Trulli

Hallo Trulli,

der Mieter stimt der Mieterhöhung zu oder nicht. Auf welcher Grundlage da nun geschieht, ist eigentlich irrelevant.

Mieter fordert höhere Miete -> Mieter stimmt zu oder nicht.

Wenn das ohne anderweitigen Grund stattfindet - wie etwa Modernisierung - bleibt ja eigentlich nur der Mietspiegel (also Anpassung an die ortsüblichen Mieten) …
Kann man selbst auch anfordern…

Gruß!

Horst