Hallo Experten,
bei einer Mieterhöhung kann ja ein vom Gutachter erstelltes Expose als Grundlage für diese erhöhung massgebend sein (wenn keim Mietspiegel und Vergleichsmieten vorliegen).
Wie lange ist dieses Gutachten gültig?
z.B. Erstellung 03/2004
- > Mieterhöhung wurde aber erst 11/2004 gemacht
Kann dieses Gutachten für eine Folgeerhöhung ab 11/2007 nochmals verwendet werden oder wird in diesem Fall ein neues Gutachten nötig sein?
Vielen Dank
Trulli