Mieterhöhung

Hallo an alle Wissenden,

inwieweit sind Mieterhöhungen von Privatewohnungen gesetzlich geregelt?

Also wie oft darf ein Vermieter maximal (pro Jahr? pro 3 Jahre?) die Miete erhöhen und wieviel (prozentual?) bei einem unbefristeten Standart- Mietvertrag?

Wie muss er es begründen (muss er das überhaupt), unter welchen Angaben … und was ist sonst noch so zu beachten?

Danke

Gruss Jasmin

Hast du viel Zeit?
Da gibt es viel zu lesen: http://www.google.de/search?client=opera&rls=de&q=Mi…

Jahre?) die Miete erhöhen und wieviel (prozentual?) bei einem
unbefristeten Standart- Mietvertrag?

http://de.wiktionary.org/wiki/Standart

Gruß

Stefan

Ich wollte das Thema nicht studieren, dafür gibt es die Experten.
Ich hatte eher darauf gehofft hier die wichtigsten Punkte zu lesen auf die zu achten sind.

aber danke trotzdem

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Morgen,

Also wie oft darf ein Vermieter maximal (pro Jahr? pro 3
Jahre?) die Miete erhöhen und wieviel (prozentual?) bei einem
unbefristeten Standart- Mietvertrag?
Wie muss er es begründen (muss er das überhaupt), unter
welchen Angaben … und was ist sonst noch so zu beachten?

Wie schon gessagt wurde, ist dies kein Thema, was man mal so pauschal mit kurzen Stichworten beschreiben kann.
Auf nachfolgender Seite kannst du dir die wichtigsten Stichpunkte erlernen.
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/mieterhoehung/in…

Gruß
Stiefel

Hallo an alle Wissenden,

inwieweit sind Mieterhöhungen von Privatewohnungen gesetzlich
geregelt?

Also wie oft darf ein Vermieter maximal (pro Jahr? pro 3
Jahre?) die Miete erhöhen und wieviel (prozentual?) bei einem
unbefristeten Standart- Mietvertrag?

Wie muss er es begründen (muss er das überhaupt), unter
welchen Angaben … und was ist sonst noch so zu beachten?

Meiterhöhung sind unter § 558 ff BGB geregelt. Dort sind die Ursachen in den folgenden §§ und Gründe, wann die Miete erhöht werden kann auch angegeben. Grundsätzlich darf der VM innerhlab von drei Jahren die Miete um 20 % dann erhöhen, wenn die Erhöhung dem ortsüblichen Mietpreis entspricht.

Zwischen der Ankündigung einer Mieterhöhung müssen mindestens zwei Monate Bedenkzeit liegen, bevor die Erhöhung in Kraft tritt.

Die Mieterhöhungserklärung darf dem Mieter nicht vor Ablauf eines Jahres nach der letzten Mieterhöhung zugehen.

Abweichende Mietänderungen gibt es bei der Stafelmiete oder dem Preisindex. Ferner bei Sozialwohnungen mit Preisbindung.

Gruss Günter

vielen Dank!

Morgen,

Wie schon gessagt wurde, ist dies kein Thema, was man mal so
pauschal mit kurzen Stichworten beschreiben kann.
Auf nachfolgender Seite kannst du dir die wichtigsten
Stichpunkte erlernen.
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/mieterhoehung/in…

Gruß
Stiefel

Danke auch Dir !

Gruss Günter