Mieterhöhung

Hallo Experten,

in meinem Bekanntenkreis möchte jemand die Miete eines Reihenhauses erhöhen. Ein Mietspiegel liegt für diesen Ort nicht vor, Vergleichsmieten sind keine zu bekommen (wurde scon versucht)

Das einzigste was vorliegt, ist ein Mietgutachten, welches im März / April 2004 erstellt wurde, in dem vom Gutachter festgestellt wurde, dass die damalige Miete weit unter dem Mietniveau liegt.

Die Miete wurde damals um 20 % angehoben und liegt aber immer noch unter dem Mietdurchschnitt.

Kann man nun das „alte“ Mietgutachten verwenden oder ist es bereits zu alt? Die Miete kann frühestens ab 11/2007 erhöht werden.

Oder muss ein neues Gutachten eingeholt werden?

Vielen Dank
Trulli

Hallo Experten,

in meinem Bekanntenkreis möchte jemand die Miete eines
Reihenhauses erhöhen. Ein Mietspiegel liegt für diesen Ort
nicht vor, Vergleichsmieten sind keine zu bekommen (wurde scon
versucht)

o.k. es liegt also g a r n i c h t s vor (brauchen wir später wieder)

Das einzigste was vorliegt, ist ein Mietgutachten, welches im
März / April 2004 erstellt wurde, in dem vom Gutachter
festgestellt wurde, dass die damalige Miete weit unter dem
Mietniveau liegt.

wie will der das festgestellt haben, wenn es keinen mietspiegel und vergleichsmieten gibt (d.h. das gutachten hat vor gericht nicht viel gewicht und kann von dem mieter sehr leicht angefochten werden, da es sich offensichtlich um ein vermieter-gefälliges gutachten handeln muss)

Die Miete wurde damals um 20 % angehoben und liegt aber immer
noch unter dem Mietdurchschnitt.

aha, welcher mietdurchschnitt denn??? es liegt doch g a r n i c h t s vor!! es handelt sich wiederrum um reine vermieteransicht über die höhe eines mietdurchschnitts

Kann man nun das „alte“ Mietgutachten verwenden oder ist es
bereits zu alt?

es ist zu alt und in bezug auf die miete wertlos

Die Miete kann frühestens ab 11/2007 erhöht
werden.

einfach versuchen ob der mieter drauf drauf reinfällt

Oder muss ein neues Gutachten eingeholt werden?

es liene doch immer noch kein mietspiegel und vergleichsmieten vor!!!

entschuldige bitte die direkte weise, aber so kommt ihr da nicht weiter.

wie will der das festgestellt haben, wenn es keinen
mietspiegel und vergleichsmieten gibt (d.h. das gutachten hat
vor gericht nicht viel gewicht und kann von dem mieter sehr
leicht angefochten werden, da es sich offensichtlich um ein
vermieter-gefälliges gutachten handeln muss)

geht ganz einfach: Man ermittelt den Sachwert der Immobilie und kann jetzt mit diversen Zu- und Abschlägen, die jeweils begründbar sind, einen Ertragwert festlegen. Und spätestens jetzt weiß man, wie hoch die Miete sein müsste um den Ertragswert zu bekommen.