Hallo Experten,
in meinem Bekanntenkreis möchte jemand die Miete eines
Reihenhauses erhöhen. Ein Mietspiegel liegt für diesen Ort
nicht vor, Vergleichsmieten sind keine zu bekommen (wurde scon
versucht)
o.k. es liegt also g a r n i c h t s vor (brauchen wir später wieder)
Das einzigste was vorliegt, ist ein Mietgutachten, welches im
März / April 2004 erstellt wurde, in dem vom Gutachter
festgestellt wurde, dass die damalige Miete weit unter dem
Mietniveau liegt.
wie will der das festgestellt haben, wenn es keinen mietspiegel und vergleichsmieten gibt (d.h. das gutachten hat vor gericht nicht viel gewicht und kann von dem mieter sehr leicht angefochten werden, da es sich offensichtlich um ein vermieter-gefälliges gutachten handeln muss)
Die Miete wurde damals um 20 % angehoben und liegt aber immer
noch unter dem Mietdurchschnitt.
aha, welcher mietdurchschnitt denn??? es liegt doch g a r n i c h t s vor!! es handelt sich wiederrum um reine vermieteransicht über die höhe eines mietdurchschnitts
Kann man nun das „alte“ Mietgutachten verwenden oder ist es
bereits zu alt?
es ist zu alt und in bezug auf die miete wertlos
Die Miete kann frühestens ab 11/2007 erhöht
werden.
einfach versuchen ob der mieter drauf drauf reinfällt
Oder muss ein neues Gutachten eingeholt werden?
es liene doch immer noch kein mietspiegel und vergleichsmieten vor!!!
entschuldige bitte die direkte weise, aber so kommt ihr da nicht weiter.