Angenommen, es existiert ein Mietverhältnis für eine Wohnung, die im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau errichtet wurde. Im Mietvertrag ist vereinbart, dass nach Ablauf des zweiten Förderungsjahres die Miete jeweils um ca. 0,13 Euro je m² steigt. Das geschieht auch pünktlich einmal im Jahr. Die letzte Mieterhöhung wurde jedoch in Anlehnung an § 26 II BV aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten noch zusätzlich um 6 % erhöht. Ich würde gerne wissen, ob diese Erhöhung wirksam ist. Und überhaupt, wie lange kann man die Miete wegen Förderungsabbau erhöhen? Die besagte Wohnung ist in der Zwischenzeit teuerer als die Wohnungen, die nicht sozial gefördert sind.
Vielen Dank.
Hallo 
innerhalb von drei Jahren darf die Miete höchstens um 20 Prozent steigen. Aber auch das nur, wenn mit den Mieterhöhungen nicht die ortsübliche Vergleichsmiete überschritten wird.
Wie das allerdings bei sozialgeförderten Wohnungen ist, weiß ich leider nicht.
Und soweit ich weiß, gibt es bei Mieterhöhungen auch etwas wegen dem Kündigungsrecht des Mieters. So mit Widerspruch gegen die Erhöhung usw.
Aber bitte alles nochmal genau nachlesen. Vielleicht beim Deutschen Mieterbund
http://www.mieterbund.de/1071.html
Lieben Gruß Angie
Vielen Dank Angie!
Gruß NaViMa