Mieterhöhung

Hallo, ist es ok wenn ein Vermieter nach 3 Jahren die Miete um ca. 18 % erhöht ohne die Wohnung / Keller „verschönert / verbessert“ zu haben ? Z.B. wenn es seit Jahren Durchzug gibt, da Fenster undicht. Im Keller verschimmelt vieles, da Feucht, Regenwasser dringt ein. Er weiß es nur nicht - oder hat es vergessen? Kann man ihn auf diese Reparaturen im Zuge der Mieterhöhung hinweisen ? Oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun ? Vielen Dank für die Beantwortung dieser doch interessanten Fragen. Mit freundlichen Grüßen. Manon

Eine rechtlich zulässige Mieterhöhung ist unabhängig von der Frage, ob der Mieter Mietminderungsansprüche hat.

Bei zugigen Fenstern dürfte ein solcher Anspruch meist nicht gegeben sein, bei einem feuchten Keller eventuell ja, aber in einer nur sehr geringen Höhe, so dass ein gerichtliches Verfahren wahrscheinlich nicht lohnt.

Vielen Dank
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Vielleicht bekomme ich
ja noch mehr Post zu meiner Frage. Gruß von Manon

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Er weiß es nur nicht - oder hat es
vergessen?

als Mieter muss man den VM auf einen Mangel hinweisen Abhilfe fordern.
M.W. kann man erst dann Mietmiderung machen, wenn auf den Mangel hingewiesen wurde und dieser innerhalb einer gewissen Frist (frag mich nicht wie lange) nicht beseitigt wurde.

Aber bei Mietminderungen unbedingt nur mit fachlicher Hilfe vorgehen!! Blos nicht einfach was abziehen.
Ist ein heikles Thema und da gibt es die unterschiedlichsten Urteile.

agnes