Hallo,
ich hab eine Frage zur Mieterhöhung und hoffe auf Hilfe. Wer kann mir sagen um wieviel der Vermieter die Miete bei der ersten Mieterhöhung noch oben drehen darf?
Danke im Voraus
Hallo,
ich hab eine Frage zur Mieterhöhung und hoffe auf Hilfe. Wer kann mir sagen um wieviel der Vermieter die Miete bei der ersten Mieterhöhung noch oben drehen darf?
Danke im Voraus
Hallo,
zunächst kommt es auf die Begründung der Mieterhöhung an.
So generell in insgesamt 3 Jahren nicht mehr als 20% (Kappungsgrenze)
Ich habe jetzt nicht nachgeschaut, aber bei Altbauten habe ich eine Kappungsgrenze von 30% im Kopf.
Aber die Erhöhung ist auf die Höhe der Vergleichsmieten begrenzt. Ist die Whg. im Vergleich zur ortsüblichen Miete schon sehr hoch, darf die Mieterhöhung diese Mieten nicht überschreiten.
Näheres hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mieterh%C3%B6hung
http://www.juraforum.de/lexikon/Kappungsgrenze
Agnes
Gewerbe oder Wohnungsmiete? OWT
hier steht nichts