Mieterhöhung

Hallo,

mein Vermieter hat mir eine Mieterhöhung geschickt über insgesamt 10,3%.
Für 1.8.2000-31.7.2001 3%+Preisindex 2,1% und für 1.8.2001-31.7.2003 3%+Preisindex 2,2%.

Darf Er das so?

Danke für Ihre Mühe im voraus!

Gruß

Jörg

Mahlzeit!

mein Vermieter hat mir eine Mieterhöhung geschickt über
insgesamt 10,3%.
Für 1.8.2000-31.7.2001 3%+Preisindex 2,1% und für
1.8.2001-31.7.2003 3%+Preisindex 2,2%.

Darf Er das so?

Wie darf ich denn das verstehen? Dein Vermieter will rückwirkend von Dir mehr Miete? Geht´s bei dem noch?

Ich gebe ja gern zu, das ich von dem Thema nicht so richtig ahnung habe. Aber nach allem was mir bekannt ist, geht rückwirkend überhaupt gar nix.
Soweit ich weiß, muß eine Mieterhöhung dem Mieter mit einer gewissen Frist (2 Monate?) vor dem Inkrafttreten mitgeteilt werden. In der Regel sollte dann wohl der Mieter dieser Mieterhöhung auch zustimmen, wenn ich mich nicht irre.

Aber Rückwirkend? Niemals nicht. Jedenfalls kann ich mir das überhaupt gar nicht vorstellen. Was sagt denn der Günter dazu *fragendnachGünterAusschauhalt* ?

Danke für Ihre Mühe im voraus!

Naja, hatte ja keine große Mühe. Aber trotzdem gern geschehen.

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

Hallo Jörg,

eine rückwirkende Mieterhöhung ist nicht möglich.

Ausserdem muss im Mietvertrag bei Berechnung der Mieterhöhung vereinbart sein, dass nach dem Lebenshaltenkostenindex die Miete erhöht wird.

Angegeben sein muss, welche Grundlage für die Berechnung bei Mietvetragsbeginn aktuell ist. z.B. 2001 = 114 %.

Dann muss vereinbart sein, nach welcher Erhöhung überhaupt eine höhere Miete erlaubt ist. Also z.B. erhöht sich der Lebenshaltenskostenindex nach dem Stand 2001 = 114 % um mehr als 5 % kann die Miete erhöht werden.

Zu beachten ist, wenn es sich um einen Vertrag vor dem 31.12.1998 handelt, dass dort nur die Indexmiete berechnet werden darf, wenn diese Indexmiete von der Deutschen Bundesbank genehmigt ist. Ab 01.01.99 muss diese Genehmigung nicht mehr eingeholt werden.

mein Vermieter hat mir eine Mieterhöhung geschickt über
insgesamt 10,3%.
Für 1.8.2000-31.7.2001 3%+Preisindex 2,1% und für
1.8.2001-31.7.2003 3%+Preisindex 2,2%.

Darf Er das so

Nein, darf er nicht und zwar - selbst wenn Du eine Indexmiete vereinbart hast, verstösst diese Mieterhöhung gegen das Mietrecht. Zulässig ist nur der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Preisindex der für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte gültig ist. Ein anderer Index ist nicht zulässig.

Im Mieterhöhungsschreiben muss also die Ausgangsbasis z.B. 2001 = 114 % genant sein. Dann muss nach dem neuen Index die Miete begründet sein ( nur aber wenn Index-Miete vereinbart ist).

Der Vermieter ist zudem verpflichtet, den prozentualen Steigerungsbetrag in EURO mitzuteilen. Der Hinweis auf % reicht nicht aus. Eine solche Mieterhöhung ist unwirksam.

Weiterhin muss die Miete ein Jahr unverändert sein, d.h., der Vermieter darf vor Ablauf eines Jahres keine Mieterhöhung verlangen. Dann, wenn Du nach dem 3. Juni die Mieterhöhung erhalten hast, ist diese erst ab 01. August zu zahlen. Dies alles unter der Voraussetzung, dass mit Dir eine Index-Miete vereinbart ist.

Ich habe Zweifel, dass Du eine Index-Miete vereinbart hast.. Dein Vermieter verlangt von Dir 1. einen prozentualen Anteil als Erhöhung und dann eine weitere Erhöhung als Index. Auch wenn Du Index-Miete vereinbart haben solltest, woran ich Zweifel habe, wäre diese Mieterhöhung völlig unwirksam. Entweder kann Dein Vermieter prozentuale Erhöhungen erklären - wobei er grundsätzlich den EURO-Betrag darzulegen hat oder er kann die Indexmiete verlangen mit der Angabe des neuen Indexes und der Erhöhung in EURO. Aber dass er nach Prozenten und dann zusätzlich nach Index (also zusätzlich nochmals Prozente) erhöhen kann, ist unzulässig.

Ausserdem ist die Miete nicht ein Jahr mindestens unverändert.

Die Mieterhöhung kannst Du „höflich“ gesprochen entsorgen. Du kannst aber auch abwarten und erst nach dem 4. Juli den Vermieter auf die Unwirksamkeit hinweisen oder Du kannst alles bleiben lassen und nicht reagieren.

Es reicht aus " Sehr geehrter Herr … die von Ihnen am xx.xx.xxxx ausgesprochene Mieterhöhung entspricht nicht den gesetzlichen Vorschriften. Die Mieterhöhung ist unwirksam.

MFG (Dein Name)

Tipp. Die Fehler nicht aufzeigen, möglicherweise ist auch die nächste Mieterhöhung falsch.

Gruss Günter

Danke für Ihre Mühe im voraus!

Gruß

Jörg

Hallo Günther,

vielen Dank für Deine schnelle und umfangreiche Antwort.

Ich werde mich noch per Mail bei Dir melden.

Danke!

Gruß

Jörg

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Hallo,

danke für die Antwort.
Nein, die Miete soll ich nicht rückwirkend bezahlen, aber geht von der Preissteigerung von 2000-bis jetzt aus.
Und 10,3% aufeinmal sind wohl etwas viel,oder?!

Ich muß aber dazu sagen, daß es jetzt eine sehr große Gesellschaft ist,die unsere Wohnungsgesellschaft gekauft hat nach langem, auch politischem Gerangel.

Gruß

Jörg

PS: Kommst Du zufällig aus MD?

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