Mieterhöhung

Hallo,

in einem Mietshaus stehen erhebliche Sanierungsumbauten an, die das Haus auf den energetisch neuesten Stand bringen sollen. Im Zuge dieser sehr teuren Umbauten will der Vermieter die Mieten erhöhen, was im normalen Leben kein Problem wäre. Die sehr moderate Erhöhung wird wohl durch die Einsparung beim Gasverbrauch mindestens ausgeglichen.

Nun kommt aber die bürokratische Scheinwelt ins Spiel. Durch die Erhöhung liegt die Kaltmiete um 30-40€ über dem Betrag, den die Arge zahlt.

Der Verwalter des Hauses möchte die beiden Mietparteien, die ALG2 beziehen, gerne im Haus halten.

Kann er der Arge gegenüber argumentieren, dass es für sie billiger wäre, die beiden Parteien dort wohnen zu lassen? Schliesslich würden die Gesamtmietkosten incl. Gas gleich bleiben oder evtl. sogar sinken.
Oder sind die Argemitarbeiter an eine starre Kaltmiete gebunden, die nicht überschritten werden darf?

Vielen Dank für Antwort

Grüsse

Jörg

Hallo,

Kann er der Arge gegenüber argumentieren, dass es für sie
billiger wäre, die beiden Parteien dort wohnen zu lassen?
Schliesslich würden die Gesamtmietkosten incl. Gas gleich
bleiben oder evtl. sogar sinken.

Also argumentieren müssen die Mieter resp. Alg-2-Empfänger selbst gegenüber dem Amt.

Oder sind die Argemitarbeiter an eine starre Kaltmiete
gebunden, die nicht überschritten werden darf?

Möglicherweise nach den örtlichen Handlungsanweisungen. Allerdings wurde zur Angemessenheit der KdU bereits bis zum BVerwG (5 C 15.04 v. 28.04.2005) die Produktmethode vertreten. Das heißt, es kommt nicht auf einzelne Bestandteile der Miete an, sondern auf den Gesamtpreis. I.d.R. sind ja irgendwelche Höchstgrenzen für die Fläche, Kaltmiete pro qm, Nebenkosten pro qm und Heizkosten pro qm festgelegt. Da addiert man einfach die einzelenen Quadratmeterpreise und multipliziert dies mit der als angemessenen angesehenen Quadratmeterzahl. Solange sich die Gesamtkosten in diesem Rahmen bewegen, ist es angemessen und muss übernommen werden.
Das macht auch Sinn (obwohl, dies natürlich für MA im öD nicht zwingend ein Argument ist).
Also möglicherweise werden die Arge-Mitarbeiter, die Erhöhung ablehnen, weil die Kaltmiete jetzt eine bestimmte Grenze überschreitet. Da muss man dann eben Widerspruch einlegen (mit Hinweis auf das BVerwG-Urteil) und notfalls Klagen.
Möglicherweise hat sich die Produktmethode aber schon bis in die Kommune rumgesprochen. Einfach mal abwarten, was die Mitarbeiter sagen.

Gruß