Mieterhöhung

Hallo an alle,

in welcher Form und mit welchem Inhalt bzw. mit welcher Erklärung / Erläuterung muss eine Mieterhöhung für eine private Wohnung bekannt gegeben werden? Ich habe gehört, es muss begründet werden mit der Miete mindestens 3 Vergleichswohnungen (mit Benennung welche), oder Kopie des aktuellen Mietspiegels. Was MUSS in das Schreiben der Mieterhöhung mit rein?
Ich habe dazu verschiedene Infos ergoogelt :frowning:

Wie hoch kann man die Miete für eine 15 Jahre alte Wohung erhöhen. Ich habe etwas mit 20 % innerhalb 3 Jahre, dann wieder was mit 30% gelesen. Ausserdem darf angeblich innerhalb 12 oder 15 Monate nur einmal die Miete erhöht werden?

Wie lange darf der Mieter sich Zeit lassen, einer schriftlichen Bekanntmachung der Mieterhöhung zu widersprechen?
14 Tage ? oder bis die höhere Miete fällig wäre? Angenommen das Schreiben kommt am 31 Oktober 2009 an und erklärt eine Mieterhöhung ab dem 01.02.2010

Oder muss der Mieter vielleicht gar nicht reagieren und zahlt einfach die „reguläre“ Miete weiter, wenn er mit der Mieterhöung aud diversen Gründen nicht einverstanden ist?

Vielen Dank!

LG Jasmin

Also, wenn der angewandte Mietspiegel (bei GRoßstädten) drin steht im SChreiben und die entsprechende Nummer angegeben ist, reicht das. Eine Erhöhung ist immer erst auf den übernächsten Monat der auf den laufendne folgt möglich. Gar nicht reagieren geht nicht.
Eine Erhöhung muss sich, wenn vorhanden, an den Miespiegel halte.
Gruß Tom

Angenommen in dem Schreiben gibt es keine Begründung, keinen Anhang. Nur der Hinweis auf eine höhere Miete ab Januar 2010. Soweit ich weiss, muss solch ein Schreiben bestimmte Inhalte haben sonst ist es ungültig. Begründungen oder sonstwas.

LG Jasmin

http://de.wikipedia.org/wiki/Mieterh%C3%B6hung
Hi, da steht´s ganz ausführlich, einschliesslich der dafür anwendbaren §§.
MfG ramses90

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