Mieterhöhung

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu folgendem Fall.

Ein Paar ist vor 9 Monaten in eine 92qm große Wohnung gezogen. Das Haus ist ein altes Haus, wurde aber kernsaniert und in ein Niedrigenergiehaus umgebaut. Nun kommt nach neun Monaten Mietzeit ein Schreiben in dem sich die Kaltmiete um 140€ erhöht mit der Begründung das bei der Berechnung (der ursprünglichen Miete) ein falscher Mietbasiswert zugrunde gelegt worden wäre. Das Wort Mietbasiswert gibt es bei google nicht aber wenn man vom Mietspiegel ausgeht so war der Stand 2004 pro qm bei 6,33 Euro. Wenn man nun hingeht und den Mietspiegel auf z.B. 8,00 Euro/qm erhöht wäre der Mietzins nur ein paar Euro über der bestehenden Miete. In besagtem Haus gibt es 6 Mietparteien und bei allen wurde die Miete „drastisch“ erhöht und für alle Wohnungen gilt Erstbezug nach Kernsanierung. Also Mietzeit auch dort max. 1 Jahr.

Nun interessiert es mich ob der Vermieter die Miete nach noch nicht mal einem Jahr Mietzeit um solch eine Summe erhöhen darf.

Bin mal auf Eure Meinungen zu diesem Thema gespannt.

Gruß,
Bianka

Hallo,

Nun kommt nach neun Monaten
Mietzeit ein Schreiben in dem sich die Kaltmiete um 140€
erhöht mit der Begründung das bei der Berechnung (der
ursprünglichen Miete) ein falscher Mietbasiswert zugrunde
gelegt worden wäre.

Fein. Nette Begründung. So ein Umzug kostet ja nichts …

Du kannst ja mal hier über Mieterhöhungen nachlesen, auch wenn der Artikel nicht so toll ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Kappungsgrenze
Es gibt einen maximalen Betrag für Mieterhöhungen, die sogenannte Kappungsgrenze, die bei 20% innerhalb von 3 Jahren liegt.

Ich nehme aber an, dass der Vermieter schon schlau genug war, diese Grenze nicht zu überschreiten. (Kannst ja mal nachrechnen.)

Schöne Grüße

Petra

Hallo,

also wenn ich den Beitrag bei Wikipedia richtig verstanden habe dann darf der Vermieter erst nach 15 Monaten die Miete erhöhen und wenn er sie dann von 700 auf 840 Euro erhöht muss dieser Mietzins auch für die nächsten drei Jahre so bestehen bleiben, oder?

Also das ist schon ein starkes Stück vom Vermieter nach so kurzer Zeit die Miete zu erhöhen. Ich weiß das nicht nur der Umzug Geld gekostet hat sondern auch das die Mieter die Bodenbeläge im gesamten Wohnraum sowie natürlch Tapeten etc investiert haben. Was bei Wohnräumen mit über 4m hohen Wänden natürlich nicht so angenehm ist. Da überlegen sich die Mieter ja genau ob sie nach so kurzer Zeit die Wohnung wieder verlassen wollen.

Wäre gut wenn mir jemand sagen kann ob ich den Beitrag bei Wikipedia so richtig interpretiert habe.

Gruß,
Bianka

Hallo,
der Vermieter kann frühestens nach 12 Monaten Mietzeit ein Mieterhöhngsverlangen stellen, das dann zum 1. des übernächsten Monats wirksam wird (gesamt die 15 Monate).
Die Frage ist aber, wie er die Mieterhöhung begründet, Irrtum bei der Erstberechnung ist kein Grund!
Gibt es für die Stadt einen Mietspiegel, nach dem der Mieter vergleichen kann, ob die geforderte Miete der Ortsüblichkeit entspricht? Hat er evtl. Vergleichswohnungen als Begründung angeführt, was auch möglich wäre?
Mit fachlicher Unterstützung (Mieterverein oder Anwalt) sollte man sich bei dieser Forderung wehren.
Die Sperrklausel in der Höhe ist richtig.
Gruß suver

Hallo suver,
die Begründung war lediglich das ein Fehler in der Erstberechnung stattgefunden hat.
Aktuelle Mietspiegel waren keine zu finden, nur den Stand 2004 den ich im ersten Beitrag gepostet hatte.

Ok, das Fazit daraus ist also… nichts wie zum Mieterverein.

Vielen Dank für Eure Antworten
Bianka