Mieterhöhung

Hallo an alle,

wenn der Vermieter eine Mieterhöhung zum, sagen wir mal, 01.03.2010 ankündigt, dann hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht. Richtig?
Wo finde ich die gesetzliche Grundlage dazu? Wie lange wäre dann die Kündigungsfrist? Auch 3 Monate? Und muss man der Mieterhöhung zustimmen auch wenn man ausziehen will?

Danke

LG Jasmin

Hallo

Hallo an alle,

wenn der Vermieter eine Mieterhöhung zum, sagen wir mal,
01.03.2010 ankündigt, dann hat der Mieter ein
Sonderkündigungsrecht. Richtig?

Nein, mir jedenfalls nicht bekannt. Man hat ja genug Zeit zum überlegen, ob man das zahlen will oder nicht.

LG
Manni3

Hallo Jasmin,

wozu ein Sonderkündigungsrecht. Wenn der VM eine Mieterhöhung so früh ankündigt, kann man sich überlegen ob man die erhöhte Miete zahlen will oder nicht. Wenn nicht, dann kündigt man halt fristgerecht die Wohnung.

Gruß

Samira

Hallo,

ich versuche noch mal einen Link einzustellen. Wenn es nicht klappt, siehst du wenigstens wo du gucken kannst. :smile:

http://dejure.org/gesetze/BGB/561.html

Gruß
Nita

Hallo Jasmin,

wozu ein Sonderkündigungsrecht. Wenn der VM eine Mieterhöhung
so früh ankündigt, kann man sich überlegen ob man die erhöhte
Miete zahlen will oder nicht. Wenn nicht, dann kündigt man
halt fristgerecht die Wohnung.

Ich habe aber nach der gesetzlichen Sonder-Kündigungsfrist bei Mieterhöhung gefragt und nicht nach Optionen wie man es noch alles so machen könnte wenn man wollte.
Nach persönlichen Meinungen hatte ich auch nicht gefragt, sorry

LG Jasmin

vielen Dank!

.Mieterhöhung …dann hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht. Richtig?

Falsch.

Falsch.

Falsch???
Was habe ich dann aus dem Bürgelichen Gesetzbuch missverstanden?? :
http://dejure.org/gesetze/BGB/561.html

Tja, das Sonderkündigungsrecht ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, erst wenn die vorliegen, dann geht es, siehe BGB.