wenn der Vermieter eine Mieterhöhung zum, sagen wir mal, 01.03.2010 ankündigt, dann hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht. Richtig?
Wo finde ich die gesetzliche Grundlage dazu? Wie lange wäre dann die Kündigungsfrist? Auch 3 Monate? Und muss man der Mieterhöhung zustimmen auch wenn man ausziehen will?
wozu ein Sonderkündigungsrecht. Wenn der VM eine Mieterhöhung so früh ankündigt, kann man sich überlegen ob man die erhöhte Miete zahlen will oder nicht. Wenn nicht, dann kündigt man halt fristgerecht die Wohnung.
wozu ein Sonderkündigungsrecht. Wenn der VM eine Mieterhöhung
so früh ankündigt, kann man sich überlegen ob man die erhöhte
Miete zahlen will oder nicht. Wenn nicht, dann kündigt man
halt fristgerecht die Wohnung.
Ich habe aber nach der gesetzlichen Sonder-Kündigungsfrist bei Mieterhöhung gefragt und nicht nach Optionen wie man es noch alles so machen könnte wenn man wollte.
Nach persönlichen Meinungen hatte ich auch nicht gefragt, sorry