Hallo zusammen,
mal angenommen, ein Vermieter renoviert ein Badezimmer.
6m². Neue Fliesen, Wanne, Waschplatz sowie Toilette.
Wie viel darf er maximal auf die Miete schlagen?
Er hat angekündigt, dass dies eine Mieterhöhung von 30€ monatlich zur Folge hat.
Ist das richtig bei so einem kleinen Bad???
Viele Grüße
http://dejure.org/gesetze/BGB/559.html
wenn man das zugrunde legt, wären ungefähr 3.300eur investiert worden. vom gefühl her würde ich das nicht als zu viel bezeichnen…
http://dejure.org/gesetze/BGB/559.html
wenn man das zugrunde legt, wären ungefähr 3.300eur investiert
worden. vom gefühl her würde ich das nicht als zu viel
bezeichnen…
Allerdings wären von dem Betrag noch Instandhaltungs-/Insatndsetzungskosten abzuziehen.
Gruß
osmodius
oder andersrum (da wir ja „rückwärts“ rechnen): noch hinzuzuaddieren. die genannten 3k3 entsprechen ja dem umlegbarem anteil…
Hallo !
Er darf 11 % der notwendigen Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen. Dabei muss man evtl. sowieso anfallende reparaturkosten von der Bausumme abziehen ,denn die muss der Vermieter alleine tragen.
MfG
duck313
oder andersrum (da wir ja „rückwärts“ rechnen): noch
hinzuzuaddieren. die genannten 3k3 entsprechen ja dem
umlegbarem anteil…
Fast richtig. Du schriebst aber „wären ungefähr 3.300eur investiert worden“. Davon wären gennnte fiktiven Kosten abzuziehen, da sie ja durch die Modernisierung nicht entstanden sind, aber vom VM zu tragen wären.
Wären die Kosten der Modernisierung höher als die 3k3, dann wäre die Investition ja auch höher. 
Aber ich denke, es war verständlich.
osmodius
Was für unqualifiezierte Antworten,Kopfschüttel.
Als erstes stellt sich doch die Frage warum muß das
Bad erneuert werden.
Ist es eine Sanierung ,weil schon sehr alt,(Wasserleitungen defekt dann ist es eine Sache des Vermieters,keine kosten für Dich.
Da musst du schon mal das Alter deines Mietobjektes und den Grund der Arbeiten nennen.Oder ist es eine Modernisierung,dann sieht das anders aus.
Also,gib mal infos.
GrußFrank
Hallo,
Was für unqualifiezierte Antworten,Kopfschüttel.
da sind wir ja froh, dass du darüber so genau bescheid weisst.
Als erstes stellt sich doch die Frage warum muß das
Bad erneuert werden.
Ist es eine Sanierung ,weil schon sehr alt,(Wasserleitungen
defekt dann ist es eine Sache des Vermieters,keine kosten für
Dich.
Mal vorab, die FAQ:1129 gilt auch für Antworten.
Führt die Sanierung zu einer Modernisierung, so kann der Vermieter durchaus einen Teil der Kosten als Ansatz zur Mieterhöhung nach § 559 BGB nutzen:
(1) Hat der Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken (Modernisierung), oder hat er andere bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt, die er nicht zu vertreten hat, so kann er die jährliche Miete um 11 vom Hundert der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.
[…]
Natürlich muß er den Teil der Kosten, die auf die Instandsetzung entfallen herausrechnen.
Also gilt nicht, dass ein Defekt an der Mietsache die dazu führt, dass der Vermieter eine Sanierung durchführt nicht zu einer Mieterhöhung führen kann.
Gruß
Joschi
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