Mieterhöhung?

Liebe/-r Experte/-in,
ende letzten Jahres war ich länger in einer Bandscheiben- Reha- in der Zeit wurde versucht bei mir einzubrechen!
3 parteienhaus- keiner bekam was mit! Die Wohnungstür ist eine einfache Zimmertür. Die Zarge in der das Schließblech sitzt, ist gerissen- abschließen geht noch. Wurde von Polizei aufgenommen. Nun sprach ich meinen Vermieter an, wann die Tür gemacht wird- Er meinte, seine Versicherung würde das nicht tragen, wenn Er es machen ließe, müßte Er die Miete erhöhen- ich solle es meiner Haftpflicht melden und sehen, ob die es bezahlen!?
Ist das rectens- Mieterhöhung??

gruß Ingo

Hallo,
grundsätzlich muss es die Versicherung des Vermieters tragen, da es sein Eigentum ist. Ihre Haftpflicht trägt nur die Kosten für Schäden, die Sie verursacht haben.
Eine Mieterhöhung ist durchaus denkbar und zwar dann, wenn er eine bessere Tür eibauen lässt. Wenn sie z.b. einbruchssicher und/oder schallschutzisoliert ist, dann darf er einen Teil modernisierungswirksam auf die Miete umlegen.

Vielen Dank- aber wie ich ihn kenne, wird nur die Zarge erneuert oder geleimt- ne teure Tür erneuert er nicht!! Gruß

Dann wäre es eine Reparatur und die darf er natürlich nicht auf die Miete umlegen (zählt auch nicht unter Kleinreparaturen).

Nein, das ist nicht rechtens. Die Beseitigung eines Mangels rechtfertigt keine Mieterhöhung. Und deine Haftpflicht übernimmt das auch nicht.

Hallo,
grundsätzlich gilt bei Reparaturen durch den Vermieter, dass diese keine Mieterhöhung rechtfertigen.
Würde er eine höherwertige Tür einbauen lassen, dann könnte er eine Mieterhöhung wegen Modernisierung verlangen; 11% der Modernisierungskosten (abzüglich Reparaturkosten!!) auf die Jahresmiete.
In Ihrem Fall sind Sie für eine Reparatur verantwortlich, also bei Einbruch durch die Haftpflichtversicherung zu zahlen. Die Eingangstür gehört zur angemieteten Wohnung, bei Schäden, die Ihnen zuzurechnen sind, sind Sie zuständig.
Für eine zukünftige sicherere Lösung sollten Sie mit Ihrem Vermieter sprechen und eine gemeinsame Abrede erreichen.
Gruß suver

JA

Hallo,
meine Versicherung sagt NEIN- denn ich hab die Tür ja nicht beschädigt !!! Gruß

hallo du
wenn die wohnungstüre nicht ordentlich schließt, muss die der vermieter auf seine kosten hin reparieren oder austauschen lassen. eine mieterhöhung ist da nicht möglich. und wenn du das ganze über deine haftpflicht abwickeln willst, begehst du versicherungsbetrug. google mal nach den konsequenzen, dann lässt du das sofort wieder sein.

markus

Danke- so seh ich das auch- Versicherung war nicht meine Idee- Vermieter verlangt das- oder Mieterhöhung!! Gruß

Hallo,

entschuldige die späte Antwort.

Tür = Vermietersache, sein Eigentum, sein Risiko. Punkt.

Wenn er sich nicht gegen das Risiko angesichert hat sein Pech.

& Tschüß

Hallo,
meine Versicherung sagt NEIN- denn ich hab die Tür ja nicht
beschädigt !!! Gruß

Hallo,
bei einer Hausratversicherung, die ja auch bei Einbruch greift, muss die Versicherung übernehmen. Bei Einbruch hat ja nicht der Versichert seine eigne Tür demoliert, sonst wäre es ja auch kein Einbruch ??!??
Ich würde an der Versicherung dranbleiben!
Gruß suver

Hallo Ingo,

ob die Gebäudeversicherung den Schaden reguliert, kommt immer ganz auf die Verträge an. Normalerweise ist so etwas abgedeckt.

Eine Mieterhöhung könnte dein Vermieter nur dann durchkriegen, wenn er eine höherwertige Tür einbauen lässt. Dann müsste er allerdings den Kostenanteil für die Reparatur bzw. Austausch der alten Tür herausrechnen und könnte dann von den Mehrkosten 11% auf die Jahresnettomiete als Mieterhöhung geltend machen.

Schönen Gruß
Lendzy

Hallo,

wenn der Täter nicht feststellt, muss der Vermieter die Kosten der Eingangstür tragen.