Mieterhöhung

Hallo,
ist es rechtens, daß der Vermieter schon nach einem Jahr die Miete erhöht?
Wir haben einen vorgedruckten Standardmietvertrag, in dem eine Erhöhung nicht errwähnt wird.
Ich habe gehöhrt, daß eine Erhöhung erst nach drei Jahren möglich ist. Stimmt das??

Hallo,
ist es rechtens, daß der Vermieter schon nach einem Jahr die
Miete erhöht?
Wir haben einen vorgedruckten Standardmietvertrag, in dem eine
Erhöhung nicht errwähnt wird.

In diesen Verträgen steht üblicherweise drin, dass die Miete gemäß den gesetzlichen Vorschriften erhöht werden kann. Dieser Hiwneis ist ausreichend.

Ich habe gehöhrt, daß eine Erhöhung erst nach drei Jahren
möglich ist. Stimmt das??

Nein.

Hallo zusammen,

selbstverständlich ist innerhalb von drei Jahren eine Mieterhöhung bis zu 20 % möglich. Die Mieterhöhung muss sich jedoch in Rahmen der ortsüblichen Miete bewegen und muss begründet sein. Begründungen sind: drei Vergleichswohnungen, ein amtlich anerkannter Mietspiegel, ein Mietpreiswertgutachten.

Voraussetzung ist auch, dass der Vermieter vor Ablauf eines Jahres keine Mieterhöhung verlangen kann. Beispiel: Wenn Ihr am 01.11.2001 eingezogen seid, kann der Vermieter vor dem 01.11.2002 keine Mieterhöhung verlangen. Dies bedeutet, dass vor dem 01.11.2002 Euch kein Schreiben zugehen darf. Geht es trotzdem zu, könnt Ihr im Prinzip das Schreiben in den Papierkorb werfen. Ihr seid nicht verpflichtet den Vermieter hinzuweisen, dass seine Kündigung nicht wirksam ist. Ihr könnt also abwarten, bis der Vermieter reklamiert, warum er die Mieterhöhung nicht erhalten hat.

Gruss Günter